Erschienen in:
21.06.2016 | Aktuelle Urteile
Keine Zwangseinweisung nur wegen Alkoholismus
verfasst von:
fl, mwo
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 12/2016
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Auszug
Niemand darf allein wegen seiner Alkoholsucht gegen seinen Willen in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden. Der Alkoholismus muss dafür ursächlich mit einem geistigen Gebrechen, insbesondere einer psychischen Erkrankung, zusammenhängen, entschied der Bundesgerichtshof. Er hob damit die Zwangseinweisung eines Mannes auf. Alkoholismus sei für sich genommen keine psychische Krankheit. Es müsse ausreichend geprüft werden, ob der Patient noch einen freien Willen bilden könne. Dann nämlich könne er Hilfe auch zurückweisen. …