Erschienen in:
07.07.2017 | Strahlenschutz | Panorama
Mutterschutzgesetz soll nun flexibler werden
Weiter Operieren in der Schwangerschaft
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
gynäkologie + geburtshilfe
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Ausgabe 4/2017
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Auszug
_ Der Bundestag hat am 30. März 2017 die Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen: Zukünftig soll es unter anderem keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben. Ärztinnen können damit auch während der Schwangerschaft weiterhin am OP-Tisch stehen – ihre Weiterbildungszeit und ihre berufliche Entwicklung würde sich dadurch nicht wesentlich verzögern. „Im Mittelpunkt des Mutterschutzgesetzes steht nun eine individuelle Gefährdungsbeurteilung. Damit wird es viel flexibler als die Regelung aus dem Jahr 1952, die bis heute in Kraft ist“, freut sich Dr. Maya Niethard. Sie hatte Anfang 2015 gemeinsam mit Dr. Stefanie Donner die Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) auf den Weg gebracht. Auf der dazugehörigen Website
www.opids.de wurden Informationen, Handlungsempfehlungen und Checklisten zu den Aspekten Recht, Röntgen, Strahlenschutz, Infektionsrisiko und Narkose auf einen Blick zusammengetragen. „Nicht zuletzt mussten die Mutterschutzrichtlinien an die modernen wissenschaftlichen Erkenntnisse angeglichen werden. Das wollten wir vorantreiben“, berichtete Niethard. …