Erschienen in:
19.12.2016 | Suizid | Leitthema
Neue gesetzliche Regelungen für die Palliativversorgung und ihre Implikationen für Politik und Praxis
verfasst von:
Heiner Melching
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 1/2017
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Zusammenfassung
Im Dezember 2015 wurden zwei für die Palliativversorgung bedeutsame Gesetze verabschiedet, wovon eines die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ im Strafgesetzbuch (§ 217 StGB) unter Strafe stellt und ein weiteres Gesetz die Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland zum Ziel hat. Durch Letzteres wurden weitreichende Änderungen der Sozialgesetzbücher V und XI sowie des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vorgenommen. Schwerpunkte dieses neuen „Hospiz- und Palliativgesetzes“ (HPG) sind unter anderem: a) Eine bessere Finanzierung von Hospizleistungen, welche für den Bereich der stationären Hospize eine Steigerung der Zuschüsse durch die gesetzlichen Krankenkassen um ca. 28,5 %, und für ambulante Hospizdienste von ca. 18 %, ermöglicht; b) der Ausbau der allgemeinen ambulanten pflegerischen und medizinischen Palliativversorgung sowie die Vernetzung verschiedener Leistungserbringer; c) Erleichterungen beim Abschluss von Verträgen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV); d) ein Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen; e) stationäre Pflegeeinrichtungen können ihren Bewohnerinnen und Bewohnern ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot in Form einer individuellen Versorgungsplanung zum Lebensende anbieten, welches durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird; f) Palliativstationen in Krankenhäusern können regelhaft außerhalb des DRG-Systems nach tagesgleichen Pflegesätzen vergütet werden; g) eine gesonderte Finanzierung und Kriterien für multiprofessionelle Palliativdienste innerhalb eines Krankenhauses.
Während durch den neuen § 217 StGB nur wenig konkrete Auswirkungen für die Hospiz- und Palliativversorgung zu erwarten sind, bietet das HPG eine gute Grundlage, um die Versorgung zu verbessern. Hierzu wird es allerdings entscheidend sein, wie die konkrete Ausgestaltung der Gesetzesänderungen durch ergänzende und konkretisierende Vereinbarungen erfolgt.