Erschienen in:
16.10.2017 | Die Verbände informieren
STEUERLICHE ABSCHREIBUNG
Obergrenze für geringfügige Wirtschaftsgüter angehoben
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 10/2017
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Auszug
Im Frühjahr 2017 einigte sich die große Koalition darauf, die Obergrenze für geringfügige Wirtschaftsgüter (GWG) von 410 € auf 800 € anzuheben. Diese Regelung gilt ab 1. Januar 2018. Damit können nun viele Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden. Auch die Abschreibungsregister für GWG entfallen. GWG mussten bisher in einem Sammelpool über fünf Jahre — oder einzeln über mehrere Jahre — abgeschrieben werden. Gerade bei schnell verbrauchten oder abgenutzten technischen Wirtschaftsgütern war dies ein Unding. …