Erschienen in:
17.03.2017 | AeDA/DGAKI informieren
Provokationstestlösungen als Praxisbedarf – wichtiger Hinweis für AeDA-Mitglieder in Bayern!
verfasst von:
Ludger Klimek
Erschienen in:
Allergo Journal
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Ausgabe 2/2017
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Auszug
Der AeDA erhielt zuletzt vermehrt Anfragen seiner Mitglieder aus dem Bereich der KV Bayern: Den Allergologen wurde dort durch die KV die Auskunft gegeben, dass Provokationstestallergene zur nasalen Provokationstestung nicht über Praxisbedarf bezogen werden dürfen. Der AeDA hat sich daraufhin informiert und folgende Auskunft erhalten: Nasale Provokationslösungen können in Bayern über Praxisbedarf bestellt werden. Erstmalig wurde in der „Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung-Änderungen/Ergänzungen (Einlegeblatt für die SSB-V, Stand Januar 2016)“ eine redaktionelle Richtigstellung vorgenommen. Diese Richtigstellung ist in der Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung (auf S. 27) seit 1. Juli 2015 gültig. …