Erschienen in:
11.07.2016 | Panorama
Landessozialgericht urteilt
Kryokonservierung: Kasse darf nicht zahlen
verfasst von:
Martin Wortmann
Erschienen in:
Uro-News
|
Ausgabe 7-8/2016
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Auszug
_ Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen krebskranken Mitgliedern die Kosten für das Einfrieren von Ei- oder Samenzellen nicht erstatten. Die Kryokonservierung sei eine gesetzlich nicht vorgesehene Leistung, die auch als freiwillige „Satzungsleistung“ nicht bezuschusst werden dürfe, urteilte das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt (Az.: L 1 KR 357/14 KL). …