08.03.2022 | Stillen, Säuglingsnahrung, Beikost | CME-Kurs
Schadstoffe (Kontaminanten) und Rückstände in Muttermilch sowie in Säuglings- und Kindernahrung
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Nahrungsmittel enthalten unerwünschte Schadstoffe und Rückstände aus Anbau und Bearbeitung. Gesetze und Verordnungen regeln die Höchstgehalte. In der Muttermilch sind persistierende lipophile Chemieprodukte, Medikamente sowie legale und illegale Genussmittel enthalten; es gibt Überwachungsprogramme, aber keine gesetzliche Höchstmengenregelungen. Industriell hergestellte Säuglingsanfangsnahrungen, Folgemilchen sowie Beikost für Säuglinge und Kleinkinder sind gut kontrolliert, sodass geltende Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Ein Gesundheitsrisiko für die deutsche Bevölkerung ist praktisch ausgeschlossen. Diskutiert werden Kontaminationen aus Verpackungen. Bei selbst hergestellter Kleinkindernahrung sind in Gemüsen enthaltene Substanzen wie Acrylamid, Ethylenoxid, Mykotoxine, Mineralöle und Nitrate in der Diskussion. Eine akute Toxizität ist bei den gefundenen Mengen nicht zu befürchten. Akkumulation, Addition, Potenzierungen und Langzeitwirkungen bleiben zu bedenken.
Der Beitrag soll den Leser in die Lage versetzen, fragende, verunsicherte Menschen – Eltern, Bekannte, die eigene Familie – korrekt und gut informiert zu folgenden Aspekten, die Muttermilch und Kindernahrung betreffen, zu beraten:
- Definition der Begriffe Schadstoff (Kontaminant) und Rückstand,
- Grundzüge der gesetzlichen und behördlichen Regulierung,
- Beurteilung der in der heutigen Zeit unvermeidlichen Belastungen der Muttermilch,
- grundlegende toxikologische Daten zu den häufigsten Kontaminanten und Rückständen,
- mögliche Minimierungsstrategien,
- vernünftige Gewichtung der besprochenen Problematik, auch in Bezug auf sonstige Fragen der Ernährung.
Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].
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