Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 wurde Cannabis in Deutschland teillegalisiert. Für Hausärztinnen und Hausärzte ist es wichtig, cannabisbezogene Störungen zu erkennen, um eine störungsspezifische Therapie einzuleiten. Zahlreiche Behandlungsangebote stehen zur Verfügung. Zentral ist im Vorfeld das vertrauensvolle ärztliche Gespräch und eine Bestärkung der Veränderungsmotivation. Bei Vorliegen einer psychotischen Symptomatik sollte umgehend Kontakt zu einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie aufgenommen werden.
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