Skip to main content
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin 8/2012

01.12.2012 | Medizinrecht

Strafrechtsverschärfung bei Angriffen auf Rettungskräfte

verfasst von: Dr. C. Jäkel

Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 8/2012

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Zusammenfassung

Ausgangslage

Drohungen, Gewalt und Behinderung der Arbeit gehören leider inzwischen zum Alltag von Rettungsdienstmitarbeitern. Der Gesetzgeber hat reagiert und zwei neue Strafvorschriften in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen.

Straftatbestände

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not die Hilfeleistenden der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert oder sie dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 114 Abs. 3 StGB).
Zusätzlich wurde der Schutzbereich des § 305a StGB (Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel) u. a. auf bestimmte Arbeitsmittel und Kraftfahrzeuge der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes ausgedehnt.

Schlussfolgerungen

Ordnungspolitisch war es völlig richtig, einen neuen Straftatbestand zum Schutz der Rettungskräfte zu schaffen und den Strafrahmen von 2 auf 3 Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen. Dies dient zum einen der Generalprävention, hält also potenzielle Angreifer durch Abschreckung und Strafandrohung z. T. davon ab, den Rettungsdienst anzugreifen. Zum anderen wird der Sühnegedanke stärker hervorgehoben. Mit dem Verfolgen der Straftaten wird dem Strafanspruch des Staates besser Genüge getan.
Fußnoten
1
Fischer, StGB Kommentar, 59. Aufl. 2012, § 113 Rn. 3.
 
2
Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15.05.1871, RGBl. S 128.
 
3
BT-Drs. 17/4143, S 1.
 
4
Vierundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vom 01.11.2011, BGBl. I, S 2130.
 
5
Meldung der Feuerwehr Köln 23.06.2012, www.stadt-koeln.de/3/feuerwehr/news/11151; abgerufen am 24.07.2012.
 
6
Schmidt/Feltes, Gewalt gegen Rettungskräfte, Abschlussbericht, Ruhr-Universität Bochum, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft, April 2012, http://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/PDF_2012/Gewalt_gegen_Rettungskraefte.pdf; abgerufen am 24.07.2012.
 
7
BT-Drs. 17/6505, S 5.
 
8
BT-Drs. 17/6505, S 5.
 
9
Fischer, StGB Kommentar, 59. Aufl. 2012, § 323c Rn. 3 ff.
 
10
Fischer, StGB Kommentar, 59. Aufl. 2012, § 243 Rn. 21.
 
11
Fischer, StGB Kommentar, 59. Aufl. 2012, § 323c Rn. 8.
 
12
BGH, Beschl. v. 21.09.1983–3 StR 224/83, Juris.
 
13
Fischer, StGB Kommentar, 59. Aufl. 2012, § 244 Rn. 13 ff.
 
14
BVerwG, Beschl. v. 01.09.2008–2 BvR 2238/07, Juris (Einsatz eines PKW als Gewaltmittel gegen einen Polizeibeamten ist keine Waffe).
 
15
Fischer, StGB Kommentar, 59. Aufl. 2012, § 113 Rn. 39.
 
16
Fischer, StGB Kommentar, 59. Aufl. 2012, § 113 Rn. 37.
 
17
Fischer, StGB Kommentar, 59. Aufl. 2012, § 305a Rn. 8.
 
18
Fischer, StGB Kommentar, 59. Aufl. 2012, § 305a Rn. 10.
 
Metadaten
Titel
Strafrechtsverschärfung bei Angriffen auf Rettungskräfte
verfasst von
Dr. C. Jäkel
Publikationsdatum
01.12.2012
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin / Ausgabe 8/2012
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-012-1650-1

Weitere Artikel der Ausgabe 8/2012

Notfall + Rettungsmedizin 8/2012 Zur Ausgabe

Update AINS

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert.