Für den Patientenschutz werden ein Gonaden-, Schilddrüsen-, Brust-, Augenlinsen- sowie Beckenschutz eingesetzt. Das Strahlenfeld muss eingeblendet werden. Das Bildempfängersystem sollte sich in unmittelbarer Nähe zur Körperoberfläche des Patienten befinden. Bei Interventionen erhält man durch eine gepulste Durchleuchtung die größte Reduktion der Exposition. Bevor eine Röntgenuntersuchung durchgeführt wird, ist die rechtfertigende Indikation zu stellen, was eine Fachkunde erfordert. Bei der Teleradiologie handelt es sich um eine Röntgenuntersuchung unter der Verantwortung eines fachkundigen Arztes, der sich nicht vor Ort befindet. Teleradiologische Einrichtungen sind genehmigungspflichtig und unterliegen umfangreichen Qualitätsvoraussetzungen. Vom Bundesamt für Strahlenschutz werden diagnostische Referenzwerte veröffentlicht. Die Röntgenuntersuchungen bei Kindern unterliegen speziellen Vorgaben, die in der Leitlinie der Bundesärztekammer definiert sind.