Bei der Strahlenexposition sollte jeweils die niedrigste Dosis appliziert werden, die ausreicht, um den gewünschten Nutzen zu erreichen. Wichtig für den Strahlenschutz sind der Abstand zur Strahlenquelle, die Begrenzung der Anwendungsdauer sowie die Abschirmung. Es gelten die Prinzipien der Rechtfertigung, Optimierung und Dosisbegrenzung. Die Umgebung einer Strahlenquelle ist in Strahlenschutzbereiche aufgeteilt (Überwachungs-, Kontroll- und Sperrbereich). Kontroll- und Sperrbereiche sind zu kennzeichnen. Bauliche und apparative Vorrichtungen sowie persönliche Schutzausrüstung sollen die Exposition des Personals reduzieren. Schwangere und stillende Personen genießen besonderen Schutz. Für beruflich strahlenexponierte Personen ist die Personendosis zu ermitteln, die in ein Strahlenschutzregister eingetragen wird. Der Jahresgrenzwert für die effektive Dosis als auch für die Augendosis beträgt 20 mSv. Bedeutsame Vorkommnisse müssen der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden.