06.03.2023 | Strahlenschutz | CME
Strahlenschutz in der Gefäßchirurgie
Erschienen in: Gefässchirurgie | Ausgabe 2/2023
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Interventionell tätige Gefäßchirurgen gehören zur Gruppe derjenigen Ärzte mit der höchsten Strahlenexposition, bedingt durch eine erhebliche Zunahme dieser Art der Eingriffe. Diese Strahlenexposition regelmäßig zu erfassen und durch Anwendung des apparativen und passiven Strahlenschutzes zu minimieren, ist u. a. das Ziel der Strahlenschutzgesetzgebung. So müssen von allen Personen, die sich regelmäßig im Kontrollbereich aufhalten, amtliche Tiefendosimeter getragen werden, bei zu erwartender Überschreitung von Organdosen darüber hinaus auch Oberflächendosimeter. Zur Vermeidung hoher Strahlendosen bei der Erzeugung dienen Einstellungen am Röntgengerät, die vom Untersucher zielgerichtet vorgenommen werden sollen, wie Bildfrequenzraten und Einblendung. Zum passiven Strahlenschutz gehören die Anwendung des Abstandsquadratgesetzes, Kenntnisse der Strahlengeometrie sowie Maßnahmen, die der Absorption von ionisierenden Strahlen dienen, wie die Verwendung von Ober- und Untertischstrahlenschutz und persönlicher Schutzkleidung. Eine besondere Aufmerksamkeit muss aufgrund neuerer Erkenntnisse dem Schutz der Augenlinse gewidmet werden. Hier sind die zulässigen Grenzwerte von 150 mSv/Jahr auf 20 mSv/Jahr gesenkt worden. Diese Werte sind allerdings bei Verwendung aller zur Verfügung stehen Schutzmaßnahmen sehr wohl erreichbar.