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Erschienen in: DGNeurologie 5/2021

31.07.2021 | Strahlentherapie | Eine Frage des Rechts

OP, Strahlentherapie oder Abwarten?

Zur Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen

verfasst von: Dr. A. Wienke

Erschienen in: DGNeurologie | Ausgabe 5/2021

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Auszug

Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten bestimmt § 630 e des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), dass der Arzt den Patienten über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartenden Folgen und Risiken der geplanten Maßnahme sowie deren Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten sowie Alternativen aufklären muss. Der Patient soll auf Grundlage dieser Informationen eine mündige Entscheidung treffen, also in den geplanten Eingriff einwilligen oder diesen ablehnen. Gegenstand des Aufklärungsgesprächs sind immer auch Informationen über Alternativen zu der geplanten Behandlungsmaßnahme. Allerdings gewährt die Therapiefreiheit dem Arzt grundsätzlich die freie Entscheidung über die Wahl der Behandlungsmethode. Daher muss im Gespräch mit dem Patienten nicht jede denkbare Behandlungsalternative thematisiert werden. Vielmehr beschränkt sich die Aufklärungspflicht auf gleichwertige Behandlungsmethoden. …
Metadaten
Titel
OP, Strahlentherapie oder Abwarten?
Zur Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen
verfasst von
Dr. A. Wienke
Publikationsdatum
31.07.2021
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Strahlentherapie
Erschienen in
DGNeurologie / Ausgabe 5/2021
Print ISSN: 2524-3446
Elektronische ISSN: 2524-3454
DOI
https://doi.org/10.1007/s42451-021-00368-w

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