Erschienen in:
10.09.2013 | Fortbildung
Striktes Befolgen von Leitlinien schützt nicht in jedem Fall vor Haftung
Juristische Aspekte der Epileptologie
verfasst von:
Prof. Dr. med. Hajo Hamer, MHBA
Erschienen in:
DNP – Die Neurologie & Psychiatrie
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Ausgabe 9/2013
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Zusammenfassung
Ärztliches Handeln wird heute zunehmend kritisch hinterfragt, was sich auch in der Gesetzgebung niederschlägt, wie etwa bei dem kürzlich verabschiedeten „Patientenrechtegesetz“ [
1]. Insgesamt sind Arztfehler in der Epilepsie-Behandlung im Vergleich zu anderen Disziplinen aber selten. Wird ein Behandlungsfehler vermutet, empfiehlt es sich, mit der zuständigen Schlichtungsstelle zusammenzuarbeiten, da dadurch häufig gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können.