Erschienen in:
28.07.2020 | Übersichten
Strukturierte Nachbesprechung von Zwangsmaßnahmen mit Patienten – Überblick und aktueller Stand
verfasst von:
Eva Krieger, Rabea Fischer, Steffen Moritz, Matthias Nagel
Erschienen in:
Der Nervenarzt
|
Ausgabe 1/2021
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Zusammenfassung
Hintergrund
Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduktion freiheitsentziehender Maßnahmen (FEM) stehen vermehrt im Fokus des Forschungsinteresses. Strukturierte Nachbesprechungen von Zwangsmaßnahmen mit den betroffenen Patienten werden in Behandlungsleitlinien empfohlen, sind als eine mögliche Intervention hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bisher jedoch noch wenig untersucht.
Ziel der Arbeit und Methoden
Der vorliegende Artikel gibt einen Überblick zu strukturierten Nachbesprechungen von Zwangsmaßnahmen und stellt die rechtlichen Grundlagen, die Inhalte verschiedener Behandlungsleitlinien sowie die bisherige Evidenz solcher Maßnahmen kurz dar. Weiterhin werden Herausforderungen der Implementierung diskutiert.
Ergebnisse
Strukturierte Nachbesprechungen von Zwangsmaßnahmen mit Patienten werden in verschiedenen Behandlungsleitlinien empfohlen und auch in den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder (PsychKG) finden sich je nach Bundesland mehr oder weniger konkrete Hinweise für die Durchführung der Intervention. In welchem Rahmen (z. B. Teilnehmer oder Zeitpunkt) die Nachbesprechung stattfinden kann, wird bisher insgesamt sehr unterschiedlich gehandhabt. Es gibt bisher kaum wissenschaftliche Studien zur Wirksamkeit von Nachbesprechungen als Einzelintervention; diese werden jedoch in einigen komplexen Behandlungskonzepten bereits durchgeführt. Erste Pilotstudien ergaben Hinweise für eine Reduktion von Zwangsmaßnahmen durch Nachbesprechungen. Bisher finden strukturierte Nachbesprechungen jedoch noch nicht routinemäßig statt.
Diskussion
Bei der strukturierten Nachbesprechung von Zwangsmaßnahmen mit Patienten handelt es sich möglicherweise um eine Erfolg versprechende Intervention zur Reduktion von Zwangsmaßnahmen, für die es bisher jedoch noch wenig wissenschaftliche Evidenz gibt. Diese in ein komplexeres therapeutisches Behandlungskonzept einer Station einzubetten, erscheint sinnvoll.