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Erschienen in: Rechtsmedizin 2/2022

Open Access 16.02.2022 | Suizid | Originalien

Todesfälle in Sachsen-Anhalts Justizvollzugsanstalten von 1992 bis 2015

verfasst von: K.-M. Krell, S. Heide, R. Lessig, D. Stiller

Erschienen in: Rechtsmedizin | Ausgabe 2/2022

Zusammenfassung

Hintergrund

Todesfälle in Justizvollzugsanstalten erregen häufig ein breites Interesse der Öffentlichkeit; oft wird über die genauen Todesumstände spekuliert. Bislang existierte hierzu keine wissenschaftliche Aufarbeitung.

Ziel der Arbeit

Es erfolgten eine systematische stufenweise Aufarbeitung solcher Todesfälle sowie eine rechtsmedizinische Analyse der Todesarten und -ursachen. Schwerpunkte wurden auf eine standardisierte Fallbearbeitung, die Identifikation von Risikoprofilen sowie Schlussfolgerungen bezüglich der gesundheitlichen Versorgung und Suizidprävention gelegt.

Material und Methoden

Alle Sektionen im Zeitraum von 1992 bis 2015 aus den Instituten für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Halle und der heutigen Zweigstelle Magdeburg wurden einbezogen. Es wurden 85 Todesfälle in Justizvollzugsanstalten identifiziert; hierzu wurden die Ermittlungsakten hinzugezogen. In Anlehnung an die nationale und internationale Fachliteratur wurden die erhobenen Daten in eine Microsoft-Access-2010-Datenbank eingespeist. Datenschutzrechtliche Bedenken verhinderten die Erhebung von Vergleichsdaten zur Gesamtpopulation in den Justizvollzugsanstalten.

Ergebnisse und Diskussion

In allen Fällen konnten in der abschließenden Betrachtung die Todesart und -ursache geklärt werden. Auch wurden erhebliche Defizite bei der ersten Leichenschau (insbesondere unzulängliche Beurteilungsgrundlagen zu Auffindesituation und Todeszeitschätzung) festgestellt, sodass diese künftig durch einen Facharzt für Rechtsmedizin durchgeführt werden sollte. Mit zwei Dritteln überwogen nichtnatürliche Sterbefälle mit unterschiedlichsten Todesursachen; zumeist lag ein Suizid durch Erhängen vor. Bei dem restlichen Drittel handelte es sich um natürliche Todesfälle mit zumeist kardiovaskulären Todesursachen.
Hinweise
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Justizvollzugsanstalten, in denen sich Personen in der staatlichen Obhut einer Straf- oder Untersuchungshaft befinden, aber auch der Maßregelvollzug stellen einen Hochrisikobereich für Gesundheitsgefährdungen und Todesfälle dar [29, 31]. Todesfälle in diesen Einrichtungen erregen immer wieder das öffentliche Interesse mit einem breiten Raum für Spekulationen. Im Fokus steht zumeist die Frage nach der Verantwortlichkeit, aber auch die Betrachtung von Todesursache und Todesart.

Hintergrund und Zielstellung

Die systematische wissenschaftliche Bearbeitung von Todesfällen innerhalb des Haftsystems erfolgte bereits in zahlreichen internationalen Studien. Aus dem deutschsprachigen Raum liegen dazu bisher nur vereinzelte systematische Studien vor [1, 3, 4, 13, 17, 2123]. Nicht immer wurde eine Trennung der Sterbefälle in Anstalten der Justiz von denen im Polizeigewahrsam vorgenommen. In beiden Bereichen herrschen jedoch sehr unterschiedliche rechtliche, zeitliche und materielle Rahmenbedingungen, woraus sich unterschiedliche Risikoprofile ergeben. So fand z. B. in Sachsen-Anhalt bislang keine alleinige Betrachtung von Sterbefällen in Justizvollzugsanstalten statt.
Ziel dieser Untersuchung war es, alle Sterbefälle in den Justizanstalten des Bundeslandes über einen langfristigen Zeitraum zu erfassen und unter besonderer Berücksichtigung rechtsmedizinischer Aspekte aufzuarbeiten. Dazu sollten Todesursachen und -arten analysiert, daraus die konkreten Risikoprofile abgeleitet sowie Hinweise auf eine Optimierung der Betreuung und der Fallbearbeitung abgeleitet werden.

Material und Methode

Gemäß der Vorgabe der Richtlinien für das Strafverfahren und Bußgeldverfahren (RiStBV) Nr. 33 Abs. 2 [5] wurde davon ausgegangen, dass alle in den Einrichtungen verstorbenen Personen einer rechtsmedizinischen Obduktion unterzogen wurden. Die Erfassung der entsprechenden Fälle im Bundesland Sachsen-Anhalt (2,239 Mio. Einwohner zum 30.06.2016 [27]) konnte auf Grundlage der Sektionsarchive der beiden Institute für Rechtsmedizin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (seit 01.01.2015 Außenstelle des Instituts für Rechtsmedizin des UK Halle) erfolgen. Eingeschlossen wurden alle Sterbefälle, die sich in der Untersuchungshaft, in der Strafhaft, in der forensischen Psychiatrie bzw. im Maßregelvollzug und bei der Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen ereignet haben, sowie Fälle von Insassen mit Verbringen in Krankenhäuser und dortigem Versterben (inhaftiert in Sachsen-Anhalt zum 31.08.2016: 1657 Personen [26]). Nach der Föderalismusreform 2006 wird die entsprechende Unterbringung in Haftanstalten gemäß dem Justizvollzugsgesetz des Jahres 2015 [19] und dem Maßregelvollzugsgesetz des Jahres 2010 des Bundeslandes Sachsen-Anhalt [20] bestimmt.
Aufgrund des zurückliegenden Fehlens einer vollständigen Datenerfassung war eine Durchsicht von insgesamt 17.877 Sektionsprotokollen und der Archivunterlagen nötig. Für den Zeitraum 1992–2015 konnten insgesamt 85 Todesfälle ermittelt werden (57 Obduktionen [67 %] am Standort Halle und 28 Obduktionen [33 %] in Magdeburg). Dem Ersuchen um Akteneinsicht wurde durch die Staatsanwaltschaften in 90,6 % der Fälle nachgekommen, in den anderen Fällen musste auf den Aktenauszug des Sektionsarchives zurückgegriffen werden. Mithilfe von Microsoft Access 2010 wurde eine Datenbank zur Erfassung der relevanten Merkmale (1. Leichenschau vor Ort, Todesart, Todesursache, Alter, Geschlecht, Familienstand des Verstorbenen, Art und Dauer der Haft, zeitliche Verteilung, Vorerkrankungen und weitere spezifische Faktoren bei Suiziden) erstellt. Neben den Obduktionsbefunden wurden Zusatzuntersuchungen und die Ergebnisse weiterführender Begutachtungen erfasst. Entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgte bei der Erfassung eine Pseudonymisierung dieser Parameter. Als Limitation dieser Studie ist die beantragte, aber aus Datenschutzgründen nichtgewährte Hinzuziehung der Daten aus den Haft- und den Gesundheitsakten zu nennen. Ebenso waren keine Vergleichsdaten zur Gesamtpopulation zu erlangen, da die Belegungszahlen der Haftanstalten alleinig nach einer Stichtagregelung veröffentlicht werden und entsprechende Angaben zur forensischen Psychiatrie bzw. Maßregelvollzug nicht eruiert werden konnten. Nach entsprechender statistischer Beratung am Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie und Informatik der Martin-Luther-Universität Halle erfolgte die Auswertung rein deskriptiv.

Ergebnisse

Alters‑, Geschlechterverteilung und Familienstand

Bei den Verstorbenen handelte es sich um 79 Männer und 6 Frauen, somit betrug die Männer-Frauen-Ratio etwa 13:1. Die Einordnung der Altersverteilung erfolgte in Zehnjahreszeiträume. Die meisten Verstorbenen fanden sich mit 32,9 % (n = 28) in der Altersgruppe 35 bis 44 Jahre, gefolgt von den Gruppen 25 bis 34 Jahre mit 22,3 % (n = 19), 15 bis 24 Jahre mit 21,2 % (n = 18) und 45 bis 54 Jahre mit 14,1 % (n = 12). Verstorbene höheren Alters waren mit 6 Fällen (7,0 %) in der Gruppe 55 bis 64 Jahre und 2 Fällen (2,5 %) in der Gruppe über 65 Jahre nur spärlich vertreten. Es waren 54,0 % der Verstorbenen mit bekanntem Familienstand (bei 11 Personen unbekannt) ledig (n = 40), jeweils 18,9 % (n = 14) verheiratet bzw. geschieden und 8,1 % (n = 6) verwitwet.

Todesart und Todesursachen

Die erste Leichenschau wurde zumeist durch Notärzt:innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen durchgeführt. Da diese selten spezifische forensische Methoden (z. B. Messung der Körperkern- und Umgebungstemperatur, dezidierte Beschreibung der Totenflecke und der Totenstarre, Prüfung der mechanischen Erregbarkeit der Skelettmuskulatur [idiomuskulärer Wulst] und Pupillenreaktion, Reizung der mimischen Muskulatur, detaillierte Beschreibung der Auffindesituation) anwenden, wurden selten Befunde erhoben, die die spätere Eingrenzung des Sterbezeitraums ermöglicht hätten. Nicht unerwartet wurde in vielen Todesfällen eine nichtaufgeklärte Todesart attestiert, teilweise jedoch mit unplausiblen Todesursachendiagnosen und Kausalketten. Auch nach der Obduktion konnte eine Todesart in 11 Fällen (12,9 %) nicht zugeordnet werden, da durch die makroskopischen Befunde keine gesicherte Todesursache festgestellt werden konnte. Erst durch chemisch-toxikologische und histologische Untersuchungen sowie durch abschließende Fallbeurteilungen mit Einbeziehung der Ermittlungsakten konnten diese 11 Fälle geklärt werden. In Abb. 1 sind die Änderungen in der Verteilung der Todesart zwischen erster Leichenschau, Obduktion und abschließender Bewertung, unterteilt nach Geschlechtern, dargestellt.
In 14 Fällen (16,5 %) wurde bei der ersten Leichenschau eine natürliche Todesursache vermutet. Dabei handelte es sich um 13 verstorbene Männer und eine verstorbene Frau. Durch die Obduktion und abschließende Bewertung konnte die Einschätzung der ersten Leichenschau in diesen Fällen weitgehend bestätigt werden. Lediglich ein Fall wurde aufgrund einer Sorgfaltspflichtverletzung (Unterlassung der Hinzuziehung eines Notarztes bei akutem Myokardinfarkt) als nichtnatürlich umklassifiziert. Von den 26 primär bei der Leichenschau als nicht aufgeklärt eingestuften Todesfällen wurden weitere 19 Fälle (22,4 %) als natürlich eingruppiert (nach Obduktion 15 Fälle und nach abschließender Bewertung 4 Fälle). Somit waren schließlich 32 Fälle (37,6 %) als natürlich einzustufen.
Bei der ersten Leichenschau wurden 40 Todesfälle von Männern (47,0 %) als nichtnatürlich klassifiziert. Davon wurden 2 Fälle im Ergebnis der Obduktion zwischenzeitlich als nichtaufgeklärt eingeordnet. Durch die chemisch-toxikologischen Untersuchungen konnte eine tödliche Intoxikation nachgewiesen werden und somit die Zuordnung in die primäre Bewertung erfolgen. Die übrigen 8 Fälle, die abschließend als nichtnatürlich eingestuft wurden, rekrutierten sich einerseits aus der primären Gruppe der nichtaufgeklärten Fälle (n = 7) und andererseits aus dem Fall, der bei der ersten Leichenschau als natürlich klassifiziert worden war. Bei allen 5 verstorbenen Frauen, bei denen bei der ersten Leichenschau ein nichtnatürlicher Tod vermutet wurde (5,9 %), bestätigte sich die Einordnung. Somit wurden letztlich insgesamt 53 Fälle (62,3 %) als nichtnatürlich klassifiziert.
In Tab. 1 ist die Verteilung der Todesursachen mit den Veränderungen zwischen erster Leichenschau, Obduktion und abschließender Bewertung dargestellt. Bei den natürlichen Todesursachen dominierten in der abschließenden Bewertung Todesfälle aus kardiovaskulärer Ursache mit 29,4 % (n = 25), gefolgt von 3 Todesfällen infolge eines Alkoholentzugssyndroms (3,5 %) und anderen natürlichen Todesursachen (z. B. dekompensierte Leberzirrhose oder akute Peritonitis). Bei den nichtnatürlichen Todesfällen stand das suizidale Erhängen mit 48,2 % (n = 41) im Vordergrund. Danach folgten Intoxikationen mit 8,2 % (n = 7), wobei nur die beiden Fälle mit vorliegendem Abschiedsbrief eindeutig als suizidal einzustufen waren. Bei den 3 Fällen mit tödlichem Verbluten infolge scharfer Gewalteinwirkung handelte es sich um 2 Suizide und ein Tötungsdelikt. Bei den 2 Fällen, die abschließend als Sorgfaltspflichtverletzung eingestuft wurden, handelte es sich um tödliche Herzinfarkte, bei denen keine ärztliche Hilfe hingezogen wurde.
Tab. 1
Todesursachen in zusammengefassten Gruppen
Todesursache
Erste Leichenschau
Obduktion
Abschließende Bewertung
Kardiovaskulär
11
25
25
Alkoholentzugsdelir
0
1 (einmal w)
3 (einmal w)
Andere natürliche Todesursachen
3 (einmal w)
3 (einmal w)
4 (einmal w)
Erhängen
39 (4-mal w)
41 (4-mal w)
41 (4-mal w): alle suizidal
Intoxikation
2
1
7: 2-mal suizidal, 5-mal eher akzidentell
Verbluten infolge scharfer Gewalt
3 (einmal w)
3 (einmal w)
3 (einmal w): 2-mal suizidal, einmal homizidal
Sorgfaltspflichtverletzung
0
0
2
Nichtnatürlich ohne nähere Spezifizierung
1
0
0
Nichtaufgeklärt
26
11
0
w weiblich
Neben den 7 tödlichen Intoxikationen erfolgte in 28 weiteren Fällen eine chemisch-toxikologische Untersuchung, jeweils mit negativem Ergebnis. Somit wurde in 41,1 % der Fälle eine evtl. Drogen- oder Medikamentenbeeinflussung geprüft. Demgegenüber wurden in 83 Fällen (97,6 %) eine Alkoholbeeinflussung untersucht, die in 5 Fällen positiv war (4-mal Suizid durch Strangulation, einmal Tötungsdelikt mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,55 ‰). Bei der Betrachtung nach Altersgruppen (Tab. 2) fiel auf, dass Suizide zwar über alle Altersgruppen verteilt auftraten, aber jüngere Altersgruppen dominierten. Demgegenüber waren kardiovaskuläre Todesfälle überwiegend im mittleren Lebensalter zu finden.
Tab. 2
Todesursachen in zusammengefassten Gruppen nach Altersverteilung
Todesursache
Altersgruppen (Jahre)
15–24
25–34
35–44
45–54
55–64
>65
Kardiovaskuläre Ursache
2
3
11
6
2
1
Alkoholentzugsdelir
1
2 (einmal w)
Andere natürliche Todesursache
1
1
1
1
Erhängen
Suizidal
13 (3-mal w)
10
14
2
1 (w)
1
Intoxikation
3: einmal suizidal, 2-mal eher akzidentell
3: einmal suizidal, 2‑mal eher akzidentell
1: eher akzidentiell
Verbluten durch scharfe Gewalt
1: homizidal
1: suizidal
1 (w): suizidal
Sorgfaltspflichtverletzung
1
1
w weiblich

Art und Dauer der Haft

In der Untersuchungshaft verstarben 36 Personen; das Verhältnis von nichtnatürlichen (n = 30) zu natürlichen Sterbefällen (n = 6) betrug 5:1. Bei den nichtnatürlichen Fällen handelte es sich bis auf eine Intoxikation ohne Abschiedsnachricht um Suizide. Es ereigneten sich 13 Suizide innerhalb des ersten Haftmonats. In der Strafhaft war mit jeweils 22 Fällen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen nichtnatürlichen und natürlichen Todesfällen festzustellen. Bei den nichtnatürlichen Fällen handelte es sich um 15 Suizide, 4 Fälle mit Intoxikation ohne Abschiedsnachricht, 2 Fälle mit Sorgfaltspflichtverletzung und ein Tötungsdelikt. Zwölf der 15 Suizide ereigneten sich nach dem ersten Haftmonat. In 5 Fällen (5,9 %) konnte die Art der Haftunterbringung nicht genau eruiert werden. In der forensischen Psychiatrie bzw. im Maßregelvollzug kam es zu 3 Todesfällen (natürliche Todesart: ein Mann; nichtnatürliche Todesart: ein Mann, eine Frau).

Zeitliche Verteilung

Die jährliche Verteilung im 24-jährigen Untersuchungszeitraum gestaltete sich stark heterogen, mit einem Maximum von 9 Fällen im Jahr 2000. Bei der jahreszeitlichen Verteilung war lediglich ersichtlich, dass sich fast ein Drittel der Todesfälle im Frühsommer (2. Quartal 31,7 %, n = 27) ereignete. Ein weiterer Schwerpunkt lag im 4. Quartal (25,9 %, n = 22).

Vorerkrankungen und Konsultation des medizinischen Dienstes

Nur für 60 Sterbefälle (70,6 %) standen Angaben zu Vorerkrankungen zur Verfügung. Davon war bei den Verstorbenen mit natürlicher Todesursache in fast allen Fällen (20 von 23) eine somatische und relativ oft auch eine psychische Vorerkrankung (n = 16) bekannt. Bei den Verstorbenen mit nichtnatürlicher Todesursache bestand deutlich seltener (16 von 37 Fällen) eine somatische Vorerkrankung, während psychische Vorerkrankungen (n = 26) häufiger vertreten waren. Innerhalb der letzten 30 Lebenstage hatten 53 später Verstorbene (62,3 %) den medizinischen Dienst konsultiert. Dabei handelte es sich um 23 Fälle mit krankheitsbedingter Todesursache. Anlässe waren v. a. Notfallbehandlungen und Medikamenteneinstellungen, gefolgt von Entzugsbehandlungen. Bei den 30 Personen mit späterer nichtnatürlicher Todesart standen Entzugstherapien und Medikamenteneinstellungen im Vordergrund. In beiden Gruppen fand sich jeweils nur ein Fall mit Betreuung nach einem vorangegangenen Suizidversuch.

Suizid: Methoden, Maßnahmen der Prävention, Auslöser und Prodromi

Bei 3 der 45 Suizidfälle war eine Kombination bzw. ein Wechsel der Methode festzustellen (Erhängen bzw. Intoxikation in Kombination mit Schnittverletzungen). Bei den 41 Fällen mit Erhängen wurde in 7 Fällen Bettwäsche als Strangwerkzeug verwendet. Des Weiteren wurden Gürtel, Schnürsenkel, Socken und andere Bekleidungsstücke, aber auch Handtücher und Elektrokabel angewendet. Fixierungspunkt war zumeist die Fenstervergitterung (n = 16), gefolgt von Heizungs- bzw. Wasserleitungsrohren (n = 14). Bei den Todesfällen infolge Verblutens kamen als Werkzeug Rasierklinge und Konservendose zur Anwendung. Die Anwendung von Präventionsmaßnahmen im Vorfeld der Suizide konnte den zur Verfügung stehenden Unterlagen nur unvollständig entnommen werden. Immerhin waren in 10 Suizidfällen (22,3 %) vor dem Todeseintritt Sicherungsmaßnahmen, wie die Unterbringung in „besonders gesicherten“ Hafträumen bzw. Gemeinschaftszellen oder Sichtkontrollen, dokumentiert worden. In 3 Fällen konnten die empfohlenen Sicherungsmaßnahmen allerdings organisatorisch nicht umgesetzt werden. Bei 4 Fällen fanden sich retrospektiv im Akteninhalt Prodromi in Form von dokumentierten Suizidankündigungen. In 14 Fällen (31,1 %) waren zurückliegende Suizidversuche bekannt. Bei 25 der 45 Suizidfälle (55,5 %) war ein Suizidmotiv bzw. -auslöser erkennbar (u. a. anstehende Gerichtsverhandlungen, kürzlich erfolgte Inhaftierungen und familiäre Konfliktsituationen).

Diskussion

Prävalenz

Mit der vorliegenden Studie erfolgte erstmalig für Sachsen-Anhalt eine selektive Betrachtung von Sterbefällen in Justizvollzugsanstalten im Rahmen einer systematischen rechtsmedizinischen Untersuchung. Nach händischer Durchsicht von 17.877 Sektionsprotokollen konnten 85 Todesfälle eingeschlossen werden. Für den 24-jährigen Untersuchungszeitraum ergibt sich somit eine durchschnittliche jährliche Anzahl von ca. 3,5 Sterbefällen. In Bezug auf die 1657 Insassen (zum Stichtag 31.08.2016) verstarb somit jährlich einer von 473 Insassen.

Schlussfolgerungen und Postulate

Erfordernis der rechtsmedizinischen Leichenschau und Fallbewertung

In den erhobenen Daten zeigte sich bei den soziodemografischen Parametern in Übereinstimmung mit der Literatur eine deutliche Dominanz des männlichen Geschlechts [4, 8, 15]. Bei der Klassifikation der Todesart im Rahmen der ersten Leichenschau war ein relativ hoher Anteil von nichtaufgeklärten Fällen ersichtlich. Außerdem wurden keine Befunde erhoben, die eine hinreichende Todeszeitschätzung erlauben, obwohl die nähere Eingrenzung der Todeszeit bei der Aufarbeitung der Verantwortlichkeit eine entscheidende Rolle spielt. Deshalb ist künftig eine rechtsmedizinische Leichenschau bei Todesfällen in Justizvollzugsanstalten zu fordern. Diese dient als Grundlage für eine nähere Eingrenzung der Todeszeit und ermöglicht auch eine sicherere Einordnung der Obduktionsbefunde durch die detaillierte Beschreibung der Auffindungssituation. Die endgültige Klärung aller Todesfälle war erst durch die Kombination von Obduktion, weiterführenden Untersuchungen und abschließender rechtsmedizinischer Fallbewertung möglich. Vor dem Hintergrund der häufig erforderlichen Beurteilung der Handlungsfähigkeit (z. B. bei Tötungsdelikten, aber auch bei Suiziden) und den auch in der vorliegenden Untersuchung nachgewiesenen, immer wieder berichteten Alkoholisierungen in Justizvollzugsanstalten [8, 15, 32] sollte in allen Fällen eine Beeinflussung durch Alkohol, Drogen und Medikamente geprüft werden.

Leitlinienähnliche Festlegungen zum Umfang der primären Hafttauglichkeitsuntersuchungen

Bei etwas über einem Drittel aller Verstorbenen konnte nach abschließender Bewertung eine natürliche Todesursache festgestellt werden. In anderen Studien zeigte sich teilweise ein deutliches Überwiegen der natürlichen Todesursachen [22, 28]. Unter diesen natürlichen Todesursachen, die bis auf eine Ausnahme das männliche Geschlecht betrafen, war eine deutliche Dominanz von Sterbefällen aus kardiovaskulärer Ursache ersichtlich. Ähnliche Ergebnisse wurden in anderen Studien [2, 16, 22, 24, 25, 30] beobachtet. Ebenfalls in Übereinstimmung mit den Erfahrungen aus der Literatur [9, 14, 22, 29] waren solche Sterbefälle auch häufiger in mittleren Altersgruppen und in der Strafhaft anzutreffen. Im Hinblick darauf, dass bei den meisten Verstorbenen mit natürlicher Todesursache eine somatische Erkrankung bereits bekannt war und relativ häufig eine Konsultation des medizinischen Dienstes erfolgt war, stellt sich die Frage nach der Effizienz der Untersuchungen zur Hafttauglichkeit, wobei bisher nach § 455 StPO [6] alleinig die Haftunfähigkeit festgelegt ist. Des Weiteren gab es auch in der aktuellen Untersuchung mehrere natürliche Sterbefälle nach nur kurzer Inhaftierungszeit. Durch leitlinienartige Festlegungen zum Umfang der primären Hafttauglichkeitsuntersuchungen mit Erkennung von Risikofaktoren und von definierten Kontrolluntersuchungen im Sinne eines Disease-Management-Programms (je nach Krankheitsbild, Lebensalter und Haftdauer) könnten künftig Sterbefälle reduziert werden.

Kritische Prüfungen der baulichen Gestaltung und Ausstattung von Hafträumen und von Risikofaktoren eines Suizids

Knapp zwei Drittel der Sterbefälle waren letztendlich als nichtnatürliche Todesfälle einzuordnen; hierbei waren Frauen und jüngere Männer stärker vertreten. Im nationalen und internationalen Vergleich sind ebenfalls nichtnatürliche Todesursachen eher bei jüngeren Personen mit einem Alter zwischen 20 und 40 Jahren zu finden [4, 20, 28]. Des Weiteren ereignen sich diese Sterbefälle häufiger in der Untersuchungshaft als in der Strafhaft. Die in der Literatur als besonders riskant beschriebenen Zeitspannen kurz nach der Inhaftierung [4, 18], innerhalb der ersten 3 Haftmonate [12] und kurz vor einer Haftentlassung [11] konnten in den eigenen Untersuchungen nur teilweise bestätigt werden. Wie auch in anderen Studien [2, 7, 10, 28] war bei den nichtnatürlichen Sterbefällen eine deutliche Dominanz des suizidalen Erhängens feststellbar. Da dabei zumeist Fenstervergitterungen oder Rohrleitungen als Fixierungspunkte und Bettwäsche oder Kleidungsstücke als Strangwerkzeug genutzt wurden, sollte dies Anlass für eine kritische Prüfung der baulichen Gestaltung und Ausstattung von Hafträumen insbesondere für Insassen in Krisensituationen sein. In der vorliegenden Studie war auch ersichtlich, dass eine Unterbringung in Gemeinschaftsräumen mit einer daraus resultierenden Aufsichtsfunktion von Mitinsassen nicht immer ausreichend ist. Nach § 7 und § 89 des Justizvollzugsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom Dezember 2015 [19] sind weitere mögliche Sicherungsmaßnahmen möglich. Auch wenn nicht in allen 45 Suizidfällen eine vollständige Dokumentation vorlag, ist aus der vorliegenden Untersuchung abzuleiten, dass künftig eine noch stärkere Aufmerksamkeit auf verschiedene Risikofaktoren (Suizidprodromi, vorangegangene Suizidversuche, jüngeres Lebensalter, erste Tage nach der Inhaftierung, anstehende Gerichtstermine und bekannte familiäre Konfliktsituationen) gelegt werden sollte.

Fortlaufende systematische und wissenschaftliche Auswertung von Sterbefällen in Justizvollzugsanstalten

Für die weitere Optimierung der Präventionsprogramme und Kontrolluntersuchungen ist eine fortlaufende systematische und wissenschaftliche Auswertung von Sterbefällen in Justizvollzugsanstalten erforderlich. Dabei sollten die dargestellten Limitationen der vorliegenden Studie reduziert werden, z. B. durch eine vollständige Einsichtsmöglichkeit in die Ermittlungs‑, Haft- und Gesundheitsakten. Erst durch die Einbeziehung dieser Daten kann eine abschließende Bewertung der konkret angewendeten Suizidpräventionsmaßnahmen und der vorliegenden Qualität der Hafttauglichkeitsprüfung ermöglicht werden. Dafür ist jedoch eine Auseinandersetzung mit den derzeitigen Regelungen nach Strafprozessordnung und den Datenschutzbestimmungen erforderlich.

Fazit für die Praxis

Für die vollständige und objektive Bearbeitung von Todesfällen in Justizvollzugsanstalten sollten folgende Aspekte (z. B. als „standard operating procedure“) umgesetzt werden:
  • Durchführung einer rechtsmedizinischen Leichenschau,
  • Beibehaltung der gesetzlich vorgegebenen Obduktionspflicht,
  • regelmäßige Prüfung einer Beeinflussung durch Alkohol, Drogen und Medikamente,
  • Durchführung einer abschließenden rechtsmedizinischen Fallbewertung,
  • vollständiger Zugang zu den Daten aus Ermittlungs‑, Haft- und Gesundheitsakten für fortlaufende wissenschaftliche systematische Auswertungen solcher Todesfälle sowie zur externen Prüfung und ggf. Überarbeitung der Maßnahmen der Hafttauglichkeitsfeststellung und der Suizidprävention.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

K.-M. Krell, S. Heide, R. Lessig und D. Stiller geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Diese retrospektive Studie erfolgte im Einklang mit nationalem Recht.
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Metadaten
Titel
Todesfälle in Sachsen-Anhalts Justizvollzugsanstalten von 1992 bis 2015
verfasst von
K.-M. Krell
S. Heide
R. Lessig
D. Stiller
Publikationsdatum
16.02.2022
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Rechtsmedizin / Ausgabe 2/2022
Print ISSN: 0937-9819
Elektronische ISSN: 1434-5196
DOI
https://doi.org/10.1007/s00194-022-00556-2

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