Erschienen in:
12.04.2022 | Suizid | Im Fokus
Bedeutung des assistierten Suizids für die Neurologie nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020
verfasst von:
Prof. Dr. med. Dipl. Psych. F. Erbguth, S. Lorenzl, J. Röther, A. Rogge
Erschienen in:
DGNeurologie
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Ausgabe 3/2022
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Auszug
Durch die im Februar 2020 festgestellte Verfassungswidrigkeit des Paragrafen § 217 Strafgesetzbuch (StGB), der die „geschäftsmäßige Förderung der Suizidassistenz“ verboten hatte, besteht in Deutschland erneut ein breiter und kontroverser rechtlicher, ethischer und gesellschaftlicher Diskurs über die Bedeutung der Suizidassistenz und die Rahmenbedingungen für die nun notwendige Umsetzung des Urteils. Als Konsequenz des Urteils wurde am 05.05.2021 auf dem 124. Deutschen Ärztetag beschlossen, den Satz des § 16 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) „Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ zu streichen [
1]. Gleichzeitig wurde unter Verweis auf die „Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung“ von der Bundesärztekammer beschlossen, dass die „Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe“ sei. …