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Erschienen in: Schmerzmedizin 5/2019

30.09.2019 | Suizid | Berufsverband der Palliativmediziner

Ärztlich assistierter Suizid

Eine allgemeine Beratung ist keine Suizidbeihilfe

verfasst von: PD Dr. med. Eberhard A. Lux

Erschienen in: Schmerzmedizin | Ausgabe 5/2019

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Zusammenfassung

Der § 217 StGB stellt die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe. Unter den Palliativmedizinern führt er zu großer Unsicherheit darüber, wie sie ihren Patienten noch beistehen können und wann sie gesetzeswidrig handeln. Wichtige Facetten der Palliativversorgung, wie terminale Sedierung sowie der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit, sind aber weiterhin nicht strafbar.
Metadaten
Titel
Ärztlich assistierter Suizid
Eine allgemeine Beratung ist keine Suizidbeihilfe
verfasst von
PD Dr. med. Eberhard A. Lux
Publikationsdatum
30.09.2019
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Schmerzmedizin / Ausgabe 5/2019
Print ISSN: 2194-2536
Elektronische ISSN: 2364-1010
DOI
https://doi.org/10.1007/s00940-019-1163-9

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