Erschienen in:
13.09.2016 | Pathologie | Übersichten
Tätigkeiten mit Formaldehyd im Gesundheitsdienst
Was sind angemessene Schutzmaßnahmen?
verfasst von:
Prof. Dr. U. Eickmann, I. Thullner
Erschienen in:
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie
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Ausgabe 1/2017
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Zusammenfassung
Die Verwendung von Formaldehyd ist nach seiner Einstufung als humankanzerogene Substanz auch im Gesundheitsdienst in die Kritik geraten. Daher haben die für die Prävention im Gesundheitsdienst zuständigen Unfallversicherungsträger das vorliegende Wissen zur dermalen und inhalativen Exposition gegenüber Formaldehyd zusammengetragen und die Tätigkeiten mit Formaldehyd unter Gefahrstoffaspekten beurteilt. Einige Tätigkeiten (z. B. die Desinfektion kleiner Flächen, die Sterilisation, Laborarbeiten) können dabei als sicher eingestuft werden. Andere Tätigkeiten jedoch (z. B. die Schlussdesinfektion mit Formaldehyd, spezielle Arbeiten in der Pathologie sowie in der Human- und Veterinäranatomie) führen heute noch regelmäßig zu einer gefährdenden Exposition gemäß TRGS 410 und folglich zu einer umfangreichen Kaskade von notwendigen Schutzmaßnahmen.