Erschienen in:
01.03.2011 | Originalien
Tätigkeitsanalyse im ärztlichen und pflegerischen Dienst
Abgleich der PsychPV-Vorgaben mit dem Arbeitsalltag auf einer stationären psychiatrischen Einrichtung
verfasst von:
J.-M. Hodek, S. Scholz, B. Vieten, W. Greiner
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 3/2011
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) liefert seit dem Jahre 1991 die Bemessungsgrundlage für die Personalausstattung stationärer psychiatrisch-psychotherapeutischer Einrichtungen. Es besteht allerdings die Vermutung, dass eine Tätigkeitsverschiebung des pflegerischen und ärztlichen Personals hin zu patientenfernen, administrativen Tätigkeiten stattgefunden hat, die durch die Kalkulationen der PsychPV nicht abgebildet wird.
Methodik
Um den Übereinstimmungsgrad der PsychPV-Vorgaben mit den realen Tätigkeiten für ärztliches und pflegerisches Personal zu bestimmen, wurde eine Tätigkeitsanalyse auf einer allgemeinpsychiatrischen und einer gerontopsychiatrischen Station in einer psychiatrischen Einrichtung durchgeführt. In 5 Tätigkeitskategorien wurden prozentuale Verteilungen der tatsächlichen Arbeitsinhalte mit den Vorgaben der PsychPV abgeglichen.
Ergebnisse
Auf beiden Stationen fand sich sowohl für das ärztliche als auch für das pflegerische Personal eine Abweichung der Tätigkeitsanteile im Vergleich zu den Vorgaben der PsychPV. Während indirekte Behandlungen sowie Tätigkeiten der Dokumentation und Administration einen übermäßig hohen Anteil der Arbeitszeit einnahmen, unterschritt der Anteil von Tätigkeiten im direkten Patientenkontakt die zeitlichen Vorgaben deutlich.
Schlussfolgerung
Die vorliegende Studie konnte den Verdacht bestätigen, dass die Vorgaben der PsychPV aufgrund einer Veränderung der Tätigkeitsinhalte von Ärzten und Pflegekräften nicht mehr erfüllt werden können. Eine Hilfestellung, um dem therapeutischen Personal mehr Zeit für den direkten Patientenkontakt zu gestatten, könnte die Einführung von Stationssekretariaten bieten.