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Erschienen in: ästhetische dermatologie & kosmetologie 6/2018

05.12.2018 | Strahlenschutz | kurz & knapp

Bundesrat

Tattooentfernung künftig nur noch durch Medizinerhand

verfasst von: Christoph Barkewitz, dpa

Erschienen in: ästhetische dermatologie & kosmetologie | Ausgabe 6/2018

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Zusammenfassung

Im novellierten Strahlenschutzrecht wird erstmals der Einsatz von Lasern zu kosmetischen Zwecken geregelt. Künftig dürfen nur noch Ärzte Laserbehandlungen zur Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up vornehmen.
Metadaten
Titel
Bundesrat
Tattooentfernung künftig nur noch durch Medizinerhand
verfasst von
Christoph Barkewitz
dpa
Publikationsdatum
05.12.2018
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
ästhetische dermatologie & kosmetologie / Ausgabe 6/2018
Print ISSN: 1867-481X
Elektronische ISSN: 2198-6517
DOI
https://doi.org/10.1007/s12634-018-5694-1

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