Patientenwunsch und Wirtschaftlichkeitsgebot bei der TAVI-Operation aus rechtlicher Sicht
- 27.06.2023
- TAVI
- Management, Karriere und Recht
- Verfasst von
- Dr. jur. Annette Hergeth
- Erschienen in
- Zeitschrift für Herz-,Thorax- und Gefäßchirurgie | Ausgabe 2/2024
Auszug
Kliniken, die nach § 108 SGB V zur Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zugelassen sind, sind im Rahmen ihres Versorgungsauftrages zur Krankenhausbehandlung von gesetzlich Krankenversicherten einerseits berechtigt, aber andererseits auch verpflichtet, §§ 39, 109 Abs. 4 SGB V. Die Kliniken haben als Leistungserbringer gegenüber den gesetzlich Krankenversicherten eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung zu gewährleisten. Die Leistung darf das Maß des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten und muss zudem dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen. Wenn mehrere Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen, ist daher diejenige Methode zu wählen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist, §§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 70 Abs. 1, § 12 SGB V. …
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- Titel
- Patientenwunsch und Wirtschaftlichkeitsgebot bei der TAVI-Operation aus rechtlicher Sicht
- Verfasst von
-
Dr. jur. Annette Hergeth
- Publikationsdatum
- 27.06.2023
- Verlag
- Springer Medizin
- Schlagwörter
-
TAVI
Herzchirurgie
Herzchirurgie - Erschienen in
-
Zeitschrift für Herz-,Thorax- und Gefäßchirurgie / Ausgabe 2/2024
Print ISSN: 0930-9225
Elektronische ISSN: 1435-1277 - DOI
- https://doi.org/10.1007/s00398-023-00596-0
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