06.06.2022 | Techniken in der Notfallmedizin | CME-Kurs
Tauchunfälle
Zertifizierende Institution:
Ärztekammer Nordrhein,
Feuerwehrakademie Hamburg,
Feuerwehr München,
Malteser Hilfsdienst
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Tauchunfälle sind vergleichsweise selten und stellen (Erst‑)Helfer vor besondere Herausforderungen. Sie müssen schnell und kompetent behandelt werden, da sie akut lebensbedrohlich sind und bei zu spät eingeleiteter Therapie potenziell zu langfristigen, gesundheitlichen Folgen führen können. Darum sind genaue Kenntnisse der Pathophysiologie beim Tauchen und der Anwendung von Leitlinien bei der Behandlung von tauchbedingen Unfällen hilfreich. In der Initialbehandlung ist neben den üblichen lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen die frühzeitige, kontinuierliche Gabe von Sauerstoff essenziell. Im Anschluss sollte ein schneller und schonender Transport in ein Zentrum mit der Möglichkeit der hyperbaren Sauerstofftherapie (hyperbare Oxygenation, HBO) erfolgen. Die HBO ist die einzige kausale Therapie der bei Tauchunfällen auftretenden Dekompressionskrankheit und konsekutiven Ischämie.
Nach der Lektüre des Beitrags werden Sie in der Lage sein,
- die häufigsten Ursachen von Tauchunfällen zu beschreiben.
- die wichtigsten Symptome von Tauchunfällen voneinander zu differenzieren.
- die adäquate Notfalltherapie vor Ort und weitere therapeutische Schritte einzuleiten.
Für Ärzte: Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013]. – Für Rettungsdienstfachpersonal: Die Fortbildung für das Rettungsdienstfachpersonal wird durch das jeweils zuständige Landesrettungsdienstgesetz geregelt, wonach die Anerkennung dem jeweils zuständigen Träger des Rettungsdienstes obliegt. Die Teilnahmebescheinigung dieser Fortbildung ist dem Arbeitgeber zur Prüfung der Anerkennung vorzulegen. Es gelten folgende Anerkennungen: – Der Malteser Hilfsdienst erkennt 1,5 Fortbildungsstunden bei erfolgreichem Abschluss dieser Fortbildung an. Es wird ein Umfang von max. 10 Fortbildungsstunden jährlich für dieses Fortbildungsformat anerkannt. – Diese Fortbildung wird von der Akademie für Rettungsdienst und Gefahrenabwehr der Landesfeuerwehrschule Hamburg und der Feuerwehr München/Branddirektion mit 3 Stunden Fortbildung anerkannt.