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Verabreichung von Sedativa-- Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und der Bundesverband Deutscher Oralchirurgen (BDO) weisen den Beschluss des Deutschen Ärztetages zum Arztvorbehalt bei der intravenösen Gabe von Sedativa aufs Schärfste zurück. Darin werden Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Gruppe der „Nichtärzte“ eingeordnet und dürften nur „unter Aufsicht einer Ärztin oder eines Arztes“ entsprechende Anwendungen vornehmen. Die Verbände kritisieren, dass Zahnärztinnen und Zahnärzten sowohl ärztliche Handlungsfähigkeit als auch Kompetenzen abgesprochen werden. Der vom medizinischen Fakultätentag verabschiedete nationale, kompetenzbasierte Lernzielkatalog Zahnmedizin beschreibe die intravenöse (i.v.) Analogsedierung sowie die i.v.-Gabe von Medikamenten - unter anderem von Sedativa - als integrale Bestandteile der Zahnmedizin. Die stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzende, Dr. Jeannine Bonaventura kritisierte, dass der Beschluss die Spaltung zwischen Human- und Zahnmedizinern noch vertiefe: „Wenn ärztliche Kolleginnen und Kollegen Zahnärzte als Nichtärzte bezeichnen, ist das nicht nur eine Frechheit, sondern zeigt, wie sehr die politischen Spaltungsversuche bereits auf fruchtbaren Boden gefallen sind.“ sas
Titel
In Kürze
Publikationsdatum
06.06.2024
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Der Freie Zahnarzt / Ausgabe 6/2024
Print ISSN: 0340-1766
Elektronische ISSN: 2190-3824
DOI
https://doi.org/10.1007/s12614-024-1673-2

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