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Erschienen in:

06.11.2019 | Telematikinfrastruktur | PRAXISMANAGEMENT Zur Zeit gratis

Strafabzüge zur TI-Anbindung rechtens

Erschienen in: Der Freie Zahnarzt | Ausgabe 11/2019

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Auszug

Rechtstipp. Das Sozialgericht München hat in einem Beschluss vom 22.03.2019 (Aktenzeichen: S 38 KA 52/19 ER) im einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt, dass sowohl die Verpflichtung zur Implementierung der Telematikinfrastruktur (TI) sowie die Strafabzüge (ein Prozent des Honorars) rechtens sind und auch keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. …
Metadaten
Titel
Strafabzüge zur TI-Anbindung rechtens
Publikationsdatum
06.11.2019
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Der Freie Zahnarzt / Ausgabe 11/2019
Print ISSN: 0340-1766
Elektronische ISSN: 2190-3824
DOI
https://doi.org/10.1007/s12614-019-8028-4

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