27.08.2024 | Schwerpunkt
Telemedizinische Versorgungskonzepte bei Herzinsuffizienz: Status und Zukunft
verfasst von:
Prof. Dr. med. F. Koehler, M. Hiddemann, M. Koehler, K. Koehler, S. Spethmann, T. Kaas, B. Zippel-Schultz, T. M. Helms
Erschienen in:
Herz
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Ausgabe 5/2024
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Zusammenfassung
Telemedizinische Versorgungskonzepte bieten Chancen zur Verbesserung der Betreuung von Patientinnen und Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz. Der aktuelle Stand der telemedizinischen Technologien ermöglicht eine effektive Überwachung des Krankheitsbildes. Deutschland ist eines der ersten europäischen Länder mit einem Leistungsanspruch auf telemedizinische Mitbetreuung für Patient*innen mit chronischer Herzinsuffizienz (CHI). Der Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von 2020 über die Einführung der telemedizinischen Mitbetreuung bei CHI-Patient*innen markiert einen Meilenstein, weil erstmals ein digitales Betreuungsverfahren aufgrund gesicherter vorteilhafter Morbidität und Mortalität in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wurde. Seit dem 01.01.2024 besteht zudem auch für privat versicherte CHI-Patient*innen ein Leistungsanspruch. Zukünftige Entwicklungen, insbesondere zu Verfahren der künstlichen Intelligenz in der Telemedizin, sind zwar vielversprechend, bedürfen jedoch weiterer Evidenz. Um das volle Potenzial dieser Ansätze auszuschöpfen, sind weitere Forschung, technologische Innovationen und supportive politische Rahmenbedingungen erforderlich. Die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen medizinischen Fachkräften, Technologieentwicklern und politischen Entscheidungsträgern wird entscheidend sein, um die Versorgung von Herzinsuffizienzpatient*innen mit Telemedizin nachhaltig zu verbessern.