Erschienen in:
13.05.2016 | Leichenschau | Originalien
Der (Hirn-)Tod und seine Feststellung
Befragung von Studierenden der Medizin und Zahnmedizin
verfasst von:
L. Markert, H. Ackermann, M. A. Verhoff, Assessor Prof. Dr. med. Dr. med. habil. M. Parzeller
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 4/2016
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Zusammenfassung
Hintergrund
Das Transplantationsgesetz (TPG) sieht eine breite Aufklärung der Bevölkerung für die postmortale Organ-/Gewebespende vor. Die Feststellung des Hirntodes ist hierfür eine gesetzliche Voraussetzung. Ziel der Befragung von Medizinstudierenden war es, deren medizinischen, rechtlichen und ethischen Kenntnis- und Meinungsstand zum Thema Todesfeststellung und Hirntod zu ermitteln.
Material und Methoden
Anhand eines Fragebogens wurden im Wintersemester 2014/2015 Studierende der Medizin und Zahnmedizin der Goethe-Universität Frankfurt/Main aus dem ersten und dem neunten Semester befragt. Insgesamt wurden 289 Fragebögen ausgewertet. Die Auswertung der Ergebnisse erfolgte mit dem Programm BiAS für Windows, Version 11.0 (χ²-, Fisher- und Wilcoxon-Mann-Whitney-Test).
Ergebnisse
Von den Erstsemestern gaben 21,3 % an, bereits direkten Kontakt zu einem hirntoten Patienten gehabt zu haben, 24,6 % seien bereits bei mindestens einer ärztlichen Leichenschau anwesend gewesen. Bei den Neuntsemestern betrugen die Werte 47,7 % bzw. 45,3 %. Die rechtlichen Grundlagen der Hirntodfeststellung und der Leichenschau kannten unabhängig vom Semester aber nur einzelne Studierende. Zu obligatorischen Untersuchungen der Hirntodfeststellung und zu den sicheren Todeszeichen bestand in beiden Semestern ebenfalls nur ein begrenztes Wissen.
Diskussion
Eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung ist Grundlage dafür, Vertrauen in die postmortale Organ-/Gewebespende zu schaffen. Die Ergebnisse der vorliegenden Befragung verdeutlichen, dass Missverständnisse und Informationslücken bei Medizinstudierenden bestehen, die in der Allgemeinbevölkerung noch größer sein dürften. Die Rechtsmedizin kann hier einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung des Wissens zur Todesfeststellung leisten.