Zusammenfassung
Die Leichenschaugesetzgebung fällt in der Bundesrepublik Deutschland in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer; bundeseinheitliche Regelungen fehlen bislang und sind nach gescheiterten Reformbestrebungen der letzten zwei Jahrzehnte auch auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Im Rahmen der ärztlichen Leichenschau obliegen dem Arzt für seinen verstorbenen Patienten, die Angehörigen, die Rechtsordnung und für das Gemeinwesen weitreichende Diagnosen (◘ Tab. 1.1), die ganz unterschiedliche rechtliche, soziale und gesellschaftliche Zusammenhänge berühren: Die erste und wichtigste Aufgabe bei der Leichenschau ist die sichere Feststellung des Todes, nicht nur im individuellen Interesse des Verstorbenen, sondern als allgemeingesellschaftlicher Anspruch.