Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes im März 2017 gibt es viel Hoffnung auf Seiten schwerkranker Patienten mit bis dato therapierefraktären Beschwerden, aber auch viel Verunsicherung bei behandelnden Ärzten. Gerade Hausärzte als primäre Ansprechpartner ihrer Patienten sehen sich auf der einen Seite den zum Teil sehr deutlichen Begehrlichkeiten ihrer Patienten ausgesetzt (dadurch befeuert, dass keine Nennung irgendeiner Indikation im Gesetzestext steht) und zeitgleich mit bürokratischem Aufwand, Rechtsunsicherheiten und einer nach wie vor unscharfen Trennung zwischen medizinischer Anwendung Cannabis-basierter Medizin und missbräuchlichem Freizeitkonsum.
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