30.06.2022 | Thrombozytopenie | CME-Kurs
Gerinnungsdiagnostik im klinischen Alltag – Teil 2
Überwachung von Antikoagulanztherapien, neu aufgetretene Thrombozytopenie und Thrombophilie
Anzahl Versuche: 2
Während bei einer Vitamin-K-Antagonisten-Therapie die Therapieüberwachung (International Normalized Ratio [INR]) obligat ist, gilt dies für direkte orale Antikoagulanzien (DOAK) oder niedermolekulares Heparin (NMH) nur in ausgewählten klinischen Szenarien. Bei DOAK steht die Bestimmung von Tal- und Spitzenspiegeln des Medikaments im Plasma im Vordergrund, bei NMH die Anti-Xa-Aktivität. Der Zeitpunkt der Probenabnahme in Relation zur Einnahme ist für die Bewertung essenziell. Eine neu aufgetretene Thrombozytopenie im Rahmen stationärer Behandlungen ist häufig. Einordnung der Grunderkrankung, Tag des Auftretens sowie Erfassung medikamentöser Einflüsse und ihrer Dynamik ermöglichen oft die Eingrenzung der Ursache. Die Thrombophilietestung nach venöser Thromboembolie wird aufgrund fehlender therapeutischer Konsequenz zunehmend seltener durchgeführt. Ein Antiphospholipidsyndrom darf aber nicht übersehen werden, da sowohl die Therapiedauer als auch die Wahl des Antikoagulans davon abhängen.
Im Teil 1 dieses CME-Beitrags wurden bereits die wichtigsten physiologischen Grundlagen der Gerinnungsdiagnostik vermittelt. Nach der Lektüre des vorliegenden Teil 2
- kennen Sie die korrekte Anwendung von Labortesten zur Überwachung von Antikoagulanzientherapien.
- interpretieren Sie zuverlässig die entsprechenden Laborbefunde.
- führen Sie sicher die notwendigen Schritte zur Differenzierung von Thrombozytopenien aus.
- können Sie die differenzierte Anwendung der Thrombophiliediagnostik einordnen.
Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich und Schweiz: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt (§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013). Die Schweizerische Gesellschaft für Innere Medizin vergibt 0,5 Credits für die Zertifizierte Fortbildung in „Der Internist“.