Erschienen in:
01.10.2011 | Kasuistiken
Tod durch Infusion hochprozentiger Glucoselösung
verfasst von:
G. von Knobelsdorff, K. Püschel, M. Hohner
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 5/2011
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Zusammenfassung
Der Sachverhalt ist transparent dokumentiert und von allen Seiten bezeugt: Einem 4-jährigen Jungen werden nach einem kleinen ambulanten Eingriff (Phimoseoperation) von der diensthabenden Anästhesistin – unerklärlicherweise – 500 ml einer 40%igen Glucoselösung innerhalb von 60 min infundiert. Noch während die Infusion läuft und in den nachfolgenden Stunden, entwickelt sich ein hochdramatisches Krankheitsbild mit zerebralen Krämpfen („Fieberkrämpfen“), Hyperthermie über 42°C und Hyperglykämie von über 83 mmol/l (1500 mg/dl). Es entsteht ein massives Hirnödem bis hin zum intravitalen Hirntod. – Im Gerichtsverfahren bleibt ungeklärt, wie es zu diesem extremen ärztlichen Fehlverhalten (500 ml 40%ige Glucoselösung über einen peripheren Zugang binnen 1 h) der als sehr erfahren beurteilten Anästhesistin kommen konnte. Das Gericht verhängte zunächst wegen fahrlässiger Tötung eine 22-monatige Haftstrafe ohne Bewährung und sprach ein fünfjähriges Berufsverbot aus. In der Berufung wurde die Haftstrafe von 22 auf 18 Monate reduziert, zur Bewährung ausgesetzt und das Berufsverbot aufgehoben.