Todesfeststellung und Leichenschau für Hausärzte
medizinisch, juristisch, verwaltungstechnisch richtig handeln
- 2020
- Buch
- Verfasst von
- Prof. Dr. Burkhard Madea
- Dr. med. Klaus Weckbecker
- Verlag
- Springer Berlin Heidelberg
Über dieses Buch
Griffbereit - prägnant – übersichtlich.
Das Wichtigste für den Hausarzt.
Alle notwendigen Informationen zur praktischen Durchführung der Leichenschau – medizinisch, juristisch, verwaltungstechnisch.
Checkliste zur LeichenschauLinks zu den wichtigsten GesetzestextenAbrechnungshinweise
Inklusive Verhaltensregeln bei speziellen Fragestellungen: Verdacht auf iatrogenen Todesfall, Zuständigkeiten, Melde- und Schweigepflichten, Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz …
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Inhaltsverzeichnis
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Frontmatter
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Kapitel 1. Einleitung
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassungDie Leichenschau ist der letzte Dienst des Arztes am Patienten. Die Leichenschau dient über medizinische Feststellungen hinaus (Feststellung des Todes und der Todesursache) der Rechtssicherheit und dem öffentlichen Interesse (Qualifikation der Todesart, Meldepflichten, „seuchenhygienische Aspekte“). Der Hausarzt befindet sich bei der Durchführung der Leichenschau in einer besonderen Situation, u. a. da er die Leichenschau nicht im ärztlich dominierten Krankenhaus, sondern in der Privatsphäre des Patienten durchführen muss. -
Kapitel 2. Sterbeorte und Aufgaben der Leichenschau
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassungPro Jahr ereignen sich in der Bundesrepublik Deutschland ca. 920.000 Todesfälle. Nach einer älteren Statistik, die die Verhältnisse in der ehemaligen DDR wiedergibt, ereignen sich 50 % der Todesfälle im Krankenhaus, ca. 20 % im Heim, ca. 30 % zu Hause. -
Kapitel 3. Rechtsgrundlagen der Leichenschau
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassungIn der Bundesrepublik Deutschland fällt die Regelung des Leichenschau- und auch des Obduktionswesens – soweit nicht strafrechtlich relevante Bereiche betroffen sind (§ 87 ff. StPO) – in die alleinige Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer (Art. 70 Abs. 1 GG). -
Kapitel 4. Was ist eine menschliche Leiche?
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassungUnter einem „Leichnam“ versteht man vernunftgemäß den Körper eines Verstorbenen, solange der gewebliche Zusammenhalt infolge Fäulnis oder anderer chemisch-physikalischer Prozesse noch nicht aufgehoben ist. Skelette oder Skelettteile gelten nicht mehr als Leichnam. Weiterhin ist ein Leichnam jedes Körperteil, ohne das ein Weiterleben nicht möglich wäre (Kopf, Rumpf, nicht aber Extremitäten) (Tab. 1). -
Kapitel 5. Veranlassung der Leichenschau
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassungJe nach Ort des Todeseintritts ist nach einem Sterbefall die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen von den Angehörigen (Ehegatte, volljährige Kinder, Eltern, andere Verwandte), von Personen, mit denen der Verstorbene in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, von demjenigen, in dessen Räumen oder auf dessen Grundstück sich der Sterbefall ereignet hat. -
Kapitel 6. Ort und Zeitpunkt der Leichenschau, Betretungsrecht, Auskunftspflicht
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassungDie Leichenschau soll an dem Ort durchgeführt werden, an dem der Tod eingetreten ist oder an dem die Leiche aufgefunden wurde. -
Kapitel 7. Feststellung des Todes
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassungDie sichere Feststellung des Todes ist die erste und wichtigste Aufgabe bei der ärztlichen Leichenschau. Sie ist völlig unproblematisch, wenn sichere Todeszeichen (Totenstarre, Totenflecke, Fäulnis, mit dem Leben nicht zu vereinbarende Körperverletzungen) vorliegen. Mithilfe der folgenden Faktoren lässt sich der Ausfall der Vitalfunktionen sicher diagnostizieren. -
Kapitel 8. Feststellung der Todeszeit
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassungDie Leichenschauformulare verlangen eine Feststellung des Todeszeitpunktes nach Tag, Monat, Jahr, Uhrzeit bis auf die Minute. Ist der Zeitpunkt des Todeseintritts durch Beobachtung, Monitoring, Bekundungen von Zeugen nicht dokumentiert, muss dieser eventuell (bei Totauffindung) aus dem Ausprägungsgrad der Leichenerscheinungen geschätzt werden (Tab. 1). -
Kapitel 9. Qualifikation der Todesart
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassungDie Qualifikation der Todesart (natürlich, nicht natürlich, ungeklärt) ist eine wichtige Aufgabe der hausärztlichen Leichenschau. Bei natürlicher Todesart erfolgt keine weitere Untersuchung des Leichnams oder der Todesursachen. Lediglich vor Einäscherungen wird eine zweite Leichenschau durchgeführt. -
Kapitel 10. Feststellung der Todesursache
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassungWährend die Qualifikation der Todesart der Rechtssicherheit (Erkennung nicht natürlicher, insbesondere durch dritte Hand verursachter gewaltsamer Todesfälle) dient, erfüllt der Arzt mit den Angaben zu Grundleiden und Todesursache primär medizinische, für die Todesursachenstatistik unverzichtbare Aufgaben. Im vertraulichen Teil der Leichenschauformulare ist unter der Rubrik „Todesursache“ der Krankheitsverlauf in einer Kausalkette zu dokumentieren. -
Kapitel 11. Wie sicher kann die Todesursache festgestellt werden?
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassungBerg schrieb bereits vor Jahrzehnten in seinem Grundriss der Rechtsmedizin, dass es auf der Hand liege, dass der Arzt im Rahmen der Leichenschau etwa zur Abgrenzung von Suizid und strafbarer Handlung allenfalls eine erste Vermutungsdiagnose stellen kann. Der „Feststellungscharakter“ des amtlichen Formulars verführe aber alle beteiligten Stellen, den Eintragungen des Arztes einen weitergehenden Wert – eben den der amtlichen Feststellung – beizumessen. Bei Todesfällen im Verlauf einer Krankheit, insbesondere wenn der Arzt den Verstorbenen zu Lebzeiten in Behandlung hatte, entstehen im Allgemeinen keine Bedenken; schwierig und verantwortungsvoll sei die Entscheidung jedoch, wenn man zu der Leiche eines Unbekannten gerufen wird, der ohne ärztliche Behandlung oder gar ohne Zeugen plötzlich verstorben ist. -
Kapitel 12. Angabe-, Anzeige- und Meldepflichten des Leichenschauarztes
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassungNach sorgfältiger Durchführung der Leichenschau hat der Leichenschauarzt unverzüglich und sorgfältig eine Todesbescheinigung auszufüllen, die einem von der zuständigen Behörde (in der Regel Landesministerium) festgelegten Muster entsprechen muss. Es darf keine Todesbescheinigung ohne vorherige Leichenschau ausgefüllt werden. Das Leichenschauformular verlangt Angaben, die zur Erfüllung anderweitiger festgelegter Vorschriften notwendig sind (etwa Vorschriften des Personenstandsgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes). -
Kapitel 13. Sanktionen bei unsachgemäß durchgeführter Leichenschau
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassungAlle Bestattungsgesetze enthalten einen Paragraphen zu Ordnungswidrigkeiten, die auch durch Ärzte bei Durchführung der Leichenschau begangene Ordnungswidrigkeiten sanktionieren. So handelt beispielsweise als Arzt ordnungswidrig, wer eine Todesbescheinigung ohne persönliche Untersuchung des Leichnams ausstellt, nicht unverzüglich eine Todesbescheinigung ausstellt, eine Polizeidienststelle nicht oder nicht sofort verständigt, eine Todesbescheinigung nicht vollständig ausfüllt, als vorbehandelnder Arzt dem leichenschauenden Arzt bzw. dem Gesundheitsamt Auskünfte verweigert oder unrichtig erteilt, als Ärztin und Arzt in der vorläufigen Todesbescheinigung oder in der Todesbescheinigung vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige Angaben macht. -
Kapitel 14. Gebühren
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassungDie Vergütung für die Ärztliche Leichenschau wurde seit Jahren vor dem Hintergrund des zu bewältigenden Aufgabenkanons als völlig unzureichend angesehen und war weit entfernt von einer Kostendeckung. -
Kapitel 15. Checkliste zur Leichenschau
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassung-
Hinterbliebener (bei ambulanten Todesfällen)
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Anstaltsleiter/Heimleitung
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Zeugen
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Kapitel 16. Rückläufige Obduktionszahlen in Deutschland
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassungDie Obduktion, die innere Leichenuntersuchung, ist eine für die Entwicklung der neuzeitlichen Medizin wegweisende Untersuchungsmethode. Die heutigen Möglichkeiten der Medizin fußen maßgeblich auf bei Obduktionen gewonnenen Erkenntnissen. Bis ins 20. Jahrhundert basierte die Forschung in der Medizin u. a. auf der systematischen Auswertung von Obduktionsergebnissen und ihrer Korrelation mit klinischen Befunden des Patienten. -
Kapitel 17. Fazit für die Praxis
Burkhard Madea, Klaus WeckbeckerZusammenfassungDie Leichenschau ist eine außerordentlich verantwortungsvolle, ärztliche Aufgabe, mit der der Arzt die letzten Diagnosen für seinen oftmals über Jahre bekannten Patienten stellen muss. -
Backmatter
In b.Flat Allgemeinmedizin enthaltene Bücher
In b.Flat SpringerMedizin.de Gesamt enthaltene Bücher
- Titel
- Todesfeststellung und Leichenschau für Hausärzte
- Verfasst von
-
Prof. Dr. Burkhard Madea
Dr. med. Klaus Weckbecker
- Copyright-Jahr
- 2020
- Verlag
- Springer Berlin Heidelberg
- Electronic ISBN
- 978-3-662-61111-1
- Print ISBN
- 978-3-662-61110-4
- DOI
- https://doi.org/10.1007/978-3-662-61111-1
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