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Open Access 23.12.2024 | Triage | Originalien

Einsatz von SmED bei Notfallpatient:innen mit geringer Fallschwere in einem universitären Notfallzentrum

verfasst von: Marcel Ebbers, Alexandros Rovas, Richard Köhnke, Helena Düsing, Michael Bernhard, Ingo Gräff, Hermann Pavenstädt, Prof. Dr. med. Philipp Kümpers

Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin

Zusammenfassung

Hintergrund

Zur optimalen Disposition von Notfallpatient:innen mit geringer Fallschwere wurde der Einsatz digitaler Assistenzsysteme in der Notaufnahme vorgeschlagen.

Fragestellung

Die vorliegende Studie hatte zum Ziel, die Eignung des digitalen Assistenzsystems SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) für die Bestimmung der Behandlungsdringlichkeit und der Versorgungsstufe von Notfallpatient:innen mit geringer Fallschwere eines universitären Notfallzentrums zu evaluieren.

Material und Methoden

275 erwachsene Patient:innen der Manchester-Triage-System(MTS)-Kategorien 3, 4 und 5 wurden prospektiv mithilfe von SmED eingeschätzt. Die tatsächlich erfolgten stationären Aufnahmen (Aufnahmequote) und der Bedarf an Notfallressourcen wurden zwischen den von SmED diskriminierten Gruppen verglichen.

Ergebnisse

In 70 % der Fälle empfahl SmED eine Behandlung in der Notaufnahme; in 30 % der Fälle wurde eine vertragsärztliche Vorstellung empfohlen. In 79,4 % der Fälle empfahl SmED einen sofortigen bzw. schnellstmöglichen Behandlungsbeginn. 17,9 % der Patient:innen wurde eine Behandlung innerhalb von 24 h und 2,7 % ein Behandlungsbeginn jenseits von 24 h empfohlen. Die Aufnahmequote derjenigen Patient:innen, die von SmED in die Notaufnahme bzw. zum Vertragsarzt gelenkt worden wären, unterschied sich nicht (Notaufnahme: 56,7 % vs. Vertragsarzt: 49,4 %, p = 0,28). Ebenso war der Ressourcenverbrauch zwischen den Gruppen nicht unterschiedlich.

Schlussfolgerung

Die Diskriminationsfähigkeit des digitalen Assistenzsystems SmED erweist sich in unserer Studienpopulation als unzureichend.
Hinweise

Zusatzmaterial online

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Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.

Hintergrund

Zentrale Notaufnahmen (ZNA) in Deutschland versorgen jährlich mehr als 10 Mio. ambulante Patient:innen [13]. Hiervon suchen 45–76 % aus eigenem Antrieb und ohne ärztliche Überweisung bzw. vorherige kassenärztliche Vorstellung die ZNA auf [2, 4]. Diese sogenannten „Selbstvorsteller:innen“ tragen zur latenten Überlastung (Crowding) der Notaufnahmen bei [5] und sind daher seit vielen Jahren Gegenstand kontroverser gesundheitspolitischer Diskussionen [6]. Crowding wiederum führt zu Einbußen bei der Versorgungsqualität sowie der Patient:innensicherheit und erhöht die Mortalität der stationär zu behandelnden Notfallpatient:innen [710]. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat daher am 6. Juli 2023 eine „Richtlinie … zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung gemäß § 120 Abs. 3b SGB V (Ersteinschätzungs-Richtlinie)“ veröffentlicht, die „Hilfesuchende“ mit niedriger Behandlungspriorität in den vertragsärztlichen Bereich lenken soll [11]. Obwohl der Beschluss vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beanstandet wurde, ist davon auszugehen, dass der G‑BA an verschiedenen Kernpunkten des dort beschriebenen „Ersteinschätzungsverfahrens“ festhält. Dazu gehört der Einsatz eines „digitalen Assistenzsystems“, das die Ersteinschätzer:innen im Krankenhaus bei der Festlegung der Dringlichkeit und der angemessenen Versorgungsstufe aller Hilfesuchenden mit niedriger Fallschwere entsprechend der Triagekategorien 3, 4 und 5 (gelb/grün/blau) gemäß Manchester Triage System (MTS) bzw. Emergency Severity Index (ESI) unterstützen soll [11].
Als potenzielle Kandidat:innen hierfür gelten sowohl das vom Innovationsfonds des G‑BA geförderte Assistenzsystem OPTINOFA (Optimierung der Notfallversorgung durch strukturierte Ersteinschätzung mittels intelligenter Assistenzdienste) als auch das von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen bereits eingesetzte System SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland; [12, 13]). Ein konkretes Assistenzsystem wurde bisher jedoch weder vom BMG noch vom G‑BA benannt. Ziel dieser Studie war es, den potenziellen Einsatz von SmED bei der Bestimmung der Dringlichkeit und der Versorgungsstufe von Hilfesuchenden in einer universitären Notaufnahme erstmals zu evaluieren. Zusätzlich sollten die Ergebnisse im Kontext der Ersteinschätzungs-Richtlinie des G‑BA analysiert werden.

Material und Methoden

Setting

Im Zentrum für Akut- und Notfallmedizin des Universitätsklinikums werden jährlich ca. 35.000 Patient:innen aller Fachrichtungen behandelt. Alle Patient:innen werden beim Eintreffen von geschulten Pflegekräften oder medizinischen Fachangestellten mithilfe des MTS im Krankenhausinformationssystem ORBIS® (Dedalus HealthCare GmbH, Bonn) erfasst und EDV-gestützt ersteingeschätzt. Abhängig von der Auswahl eines der 53 Präsentationsdiagramme sowie den zugehörigen Indikatoren wird ein:e Patient:in dabei einer von fünf Dringlichkeitsstufen (Kategorien) zugeordnet (rot, orange, gelb, grün, blau; [14, 15]).
Am Standort existiert keine Notfall- oder Portalpraxis. Die nächstgelegenen Notfallpraxen sind ca. 5 km entfernt und grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Patient:innen und Studiendesign

Die Studie wurde vom 11.09.2023 bis 08.12.2023 an insgesamt 43 Tagen zu verschiedenen Tageszeiten durchgeführt. Einschlusskriterium war die Zuordnung zu einer der MTS-Kategorien 3 bis 5 (entsprechend § 5 des G‑BA-Beschlusses), unabhängig davon, ob die Patient:innen selbstständig oder durch den Rettungsdienst vorgestellt wurden (entsprechend § 2 Absatz 1). Abweichend vom G‑BA-Beschluss wurden nicht nur gesetzlich Versicherte, sondern auch privat Versicherte und Selbstzahler sowie Patient:innen mit einer ärztlichen Verordnung zur Krankenhausbehandlung (Einweisung) zwecks explorativer Subgruppenanalysen eingeschlossen [11]. Ausgeschlossen wurden alle Patient:innen der dringlichen MTS-Kategorien 1 und 2 sowie Kinder und Jugendliche < 18 Jahren. Alle Patient:innen gaben bei Einschluss in die Studie ihr schriftliches Einverständnis („informed consent“). Die Studie erfolgte im Einklang mit der Deklaration von Helsinki und mit Zustimmung der lokalen Ethikkommission (Aktenzeichen 2017-598-f-S).

Durchführung SmED

Zur Vermeidung von Interrater-Variabilität wurden sämtliche Patient:innen von einem einzigen Untersucher (Medizinstudent/Notfallsanitäter) evaluiert. Hierfür wurde die frei zugängliche Version von SmED (in4medicine AG, Bern, CH) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung genutzt. Sämtliche Fragen von SmED wurden den Patient:innen vom Untersucher vorgelesen und ggf. erläutert. Die browserbasierte Dateneingabe auf einem Apple iPad Pro erfolgte ausschließlich durch den Untersucher. Die am Ende des Eingabedialogs von SmED ausgegebenen Empfehlungen hinsichtlich der geeigneten Versorgungsebene (Notaufnahme, Rettungsdienst, Vertragsarzt, Telekonsultation) und der Dringlichkeit des Behandlungsbedarfs (Notfall, schnellstmöglich, < 24 h, ≥ 24 h) wurden vom Untersucher in eine Datenbank übertragen. Im Rahmen der Auswertung wurde die Versorgungsebene „Rettungsdienst“ (n = 19) unter Notaufnahme sowie „Telekonsultation“ (n = 6) unter Vertragsarzt subsumiert. Die SmED-Ergebnisse wurden nicht an das Team der Notaufnahme kommuniziert und hatten keinen Einfluss auf die tatsächliche Disposition oder den Behandlungsverlauf.
Gemäß dem G‑BA-Beschluss (§ 5 Absatz 3) wurden alle Patient:innen, die sofort, schnellstmöglich oder in < 24 h behandelt werden sollten, in der Dringlichkeitsgruppe 1 zusammengefasst. Patient:innen mit einer Empfehlung zum Behandlungsbeginn nach ≥ 24 h wurden der Dringlichkeitsgruppe 2 zugeordnet [11].

Befragung

Anschließend wurden alle Patient:innen mittels eines Fragebogens zu den Umständen des Aufsuchens der Notaufnahme, der individuellen Dringlichkeitseinschätzung, der hausärztlichen Versorgungssituation und der generellen Akzeptanz einer fiktiven Weiterleitung in den vertragsärztlichen Bereich befragt.

Outcome und Endpunkte

Die Beurteilung der Diskriminationsfähigkeit von SmED erfolgte anhand des primären Endpunkts „Notwendigkeit zur stationären Aufnahme“ (Aufnahmequote). Als sekundäre Endpunkte wurden unter anderem die Verweildauer im Krankenhaus sowie der Ressourcenverbrauch (radiologische Leistungen, Interventionen, Ultraschalldiagnostik etc.) definiert. Die Grundlage hierfür bildete die Leistungserfassung und Dokumentation in der digitalen Patient:innenakte des Krankenhausinformationssystems.

Statistische Analyse

Die Daten wurden als absolute Zahlen, Prozentsätze und Mediane mit dem entsprechenden 25. und 75. Perzentil (Interquartilsbereich [IQR]) dargestellt. Die Analyse der Unterschiede zwischen den Gruppen erfolgte mittels zweiseitigen Mann-Whitney-U-Tests bzw. Kruskal-Wallis-Tests für kontinuierliche Variablen. Für den Vergleich kategorialer Variablen wurde die Chi-Quadrat-Analyse verwendet. Die Genauigkeit der Ergebnisse in Bezug auf den primären Endpunkt wurde mithilfe von Kontingenztabellen bestimmt. Zweiseitige p-Werte < 0,05 wurden als statistisch signifikant betrachtet. Für die statistische Analyse und die Erstellung von Abbildungen wurden die Software SPSS Version 29 (IBM Corporation, Armonk, NY, USA) und das Programm GraphPad Prism Version 9.0.0 (GraphPad Prism Software Inc., San Diego, CA, USA) verwendet.

Ergebnisse

Studienpopulation

Im Untersuchungszeitraum wurden insgesamt 1411 Notfallpatient:innen den höheren MTS-Kategorien 1 und 2 (rot und orange) zugeordnet oder waren unter 18 Jahre alt. Von den verbleibenden 4695 Notfallpatient:innen konnten insgesamt 275 durch den Untersucher gescreent werden. Insgesamt 16 Patient:innen lehnten die Studienteilnahme ab. Aufgrund fortgeschrittener Demenz musste eine weitere Patientin ausgeschlossen werden und in einem Fall konnte SmED aufgrund eines fehlenden Leitsymptoms nicht durchgeführt werden. Somit verblieben insgesamt 257 Patient:innen für die finale Auswertung (Abb. 1).
Das Alter der Patient:innen lag im Median (IQR) bei 48 (30–64) Jahren und knapp die Hälfte von ihnen war weiblich. Die Verteilung der Patient:innen auf die MTS-Kategorien stellt sich wie folgt dar: 56,8 % (n = 146) wurden der Kategorie 3 (gelb), 39,3 % (n = 101) der Kategorie 4 (grün) und 3,9 % (n = 10) der Kategorie 5 (blau) zugewiesen (Tab. 1). Die Verteilung der verschiedenen MTS-Kategorien der Studienpopulation wies im Wesentlichen die übliche Verteilung des Zentrums im gleichen Zeitraum auf (Supp. Abb. 1).
Tab. 1
Baseline-Charakteristika und SmED-Ergebnisse (bezogen auf die Versorgungsebene)
 
Total
Notaufnahme
Vertragsarzt
p-Wert
Gesamtanzahl, n (%)
257 (100,0)
180 (70,0)
77 (30,0)
Demografie
Alter (in Jahren), Median (IQR)
48 (30–64)
51 (31–64)
44 (28–65)
0,46
Geschlecht weiblich, n (%)
127 (49,4)
85 (47,2)
42 (54,5)
0,28
Ersteinschätzung nach MTS
MTS-Kategorie, n (%)
0,004
Dringend bzw. 3 (gelb)
146 (56,8)
114 (63,3)
32 (41,6)
Normal bzw. 4 (grün)
101 (39,3)
61 (33,9)
40 (51,9)
Nicht dringend bzw. 5 (blau)
10 (3,9)
5 (2,8)
5 (6,5)
MTS-Obergruppe, n (%)
0,028
Abdomen
35 (13,6)
25 (13,9)
10 (13,0)
Extremitäten
49 (19,1)
32 (17,8)
17 (22,1)
Gynäkologie/Urologie
7 (2,7)
3 (1,7)
4 (5,2)
Kopf/Hals
36 (14,0)
25 (13,9)
11 (14,3)
Psyche
1 (0,4)
1 (0,6)
0 (0,0)
Thorax/Herz/Atmung
43 (16,7)
39 (21,7)
4 (5,2)
Trauma
10 (3,9)
6 (3,3)
4 (5,2)
ZNS
28 (10,9)
22 (12,2)
6 (7,8)
Sonstiges
48 (18,7)
27 (15)
21 (27,3)
Umstände der Vorstellung, n (%)
Innerhalb der KV-Öffnungszeit
236 (91,8)
160 (88,9)
76 (98,7)
0,009
Sprachbarriere
19 (7,4)
14 (7,8)
5 (6,5)
0,72
Mit Einweisung
44 (17,1)
31 (17,2)
13 (16,9)
0,95
Mit Überweisung
5 (1,9)
3 (1,7)
2 (2,6)
0,64
Rettungsdiensttransport
67 (26,1)
51 (28,3)
16 (20,8)
0,21
Gehfähig/mobil
200 (77,8)
135 (75,0)
65 (84,4)
0,1
Traumatologisch
75 (29,2)
49 (27,2)
26 (33,8)
0,3
Besondere Patient:innengruppe, n (%)
0,89
Selbst- oder Fremdgefährdung
0 (0,0)
0 (0,0)
0 (0,0)
Demenz
1 (0,4)
1 (0,6)
0 (0,0)
Akuter Handlungsbedarf
3 (1,2)
2 (1,1)
1 (1,3)
Universitäre Anbindung
42 (16,3)
27 (15,0)
15 (19,5)
Sonstige
18 (7,0)
12 (6,7)
6 (7,8)
Gesamt
64 (24,9)
42 (23,3)
22 (28,6)
Vitalparameter, Median (IQR)
Atemfrequenz (in Atemzügen/Minute)
14 (14–15)
14 (14–16)
14 (14–15)
0,63
Herzfrequenz (in Schlägen/Minute)
81 (70–93)
81 (69–93)
81 (74–91)
0,63
Mittlerer arterieller Druck (in mm Hg)
100 (93–112)
100 (93–113)
99 (91–108)
0,4
Sauerstoffsättigung (in %)
98 (96–99)
98 (96–99)
98 (96–99)
0,94
Temperatur (in °C)
36,7 (36,3–37,0)
36,6 (36,3–37,1)
36,7 (36,4–37,0)
0,25
GCS, Median (IQR)
15 (15–15)
15 (15–15)
15 (15–15)
1
Schmerzskala, Median (IQR)
3 (0–5)
3 (0–5)
2 (0–5)
0,68
SmED-Ergebnisse
Befragungsdauer (in Minuten), Median (IQR)
8 (5–10)
8 (5–11)
6 (4–9)
0,015
Nach Dringlichkeitsgruppe, n (%)
<0,001
Innerhalb von 24 h
250 (97,3)
180 (100,0)
70 (90,9)
NICHT innerhalb von 24 h
7 (2,7)
0 (0,0)
7 (9,1)
Nach Behandlungszeitraum, n (%)
<0,001
Schnellstmöglich/sofort
204 (79,4)
178 (98,9)
26 (33,8)
Innerhalb von 24 h
46 (17,9)
2 (1,1)
44 (57,1)
NICHT innerhalb von 24 h
7 (2,7)
0 (0,0)
7 (9,1)
91,8 % der eingeschlossenen Patient:innen stellten sich während der Öffnungszeiten der kassenärztlichen Hausarzt- oder Notdienstpraxen vor. Insgesamt wurden 26,1 % der Patient:innen mit dem Rettungsdienst in die Notaufnahme eingeliefert und der überwiegende Teil (77,8 %) war gehfähig bzw. mit Hilfsmitteln selbstständig mobil. Ein Viertel der Patient:innen (n = 75) präsentierte sich mit traumatologischen Problemen. 64 Patient:innen ließen sich einer besonderen Patient:innengruppe zuordnen (Tab. 1).

SmED-Ergebnisse

In 70 % der Fälle (n = 180) empfahl SmED eine Weiterbehandlung in der Notaufnahme. In den übrigen 30 % der Fälle wurde eine Empfehlung für eine Vorstellung beim vertragsärztlichen Leistungserbringer ausgesprochen. In 79,4 % der Fälle (n = 204) erfolgte seitens SmED eine Empfehlung zur umgehenden Behandlung. In 17,9 % der Fälle (n = 46) wurde eine Behandlung innerhalb von 24 h empfohlen, während die übrigen sieben Patient:innen (2,7 %) nicht innerhalb dieses Zeitraums behandelt werden sollten (Abb. 2).
Patient:innen, die von SmED in die Notaufnahme gelenkt wurden, entstammten häufiger der MTS-Kategorie 3 und seltener den Kategorien 4 und 5. Die demografischen Daten, die Umstände der Vorstellung sowie die Vitalparameter wiesen in allen Gruppen keine signifikanten Unterschiede auf (Tab. 1).
Gemäß § 5 Absatz 3 des G‑BA-Beschlusses gehörten 97,3 % (n = 250) der Patient:innen der Dringlichkeitsgruppe 1 und nur 2,7 % (n = 7) der Dringlichkeitsgruppe 2 an (Abb. 2, Supp. Tab. 1).

Endpunkte und Genauigkeit

Insgesamt wurden 54,5 % (n = 140) aller Patient:innen stationär aufgenommen. Hinsichtlich der Aufnahmequote konnten weder für die von SmED vorgeschlagene Versorgungsebene (Notaufnahme vs. Vertragsarzt; p = 0,28) noch für die Dringlichkeit des Behandlungsbedarfs (sofort vs. < 24 h vs. ≥ 24 h; p = 0,68) signifikante Unterschiede festgestellt werden (Tab. 2; Abb. 3).
Tab. 2
Patient:innenbefragung und Endpunkte (bezogen auf die Versorgungsebene)
 
Total
Notaufnahme
Vertragsarzt
p-Wert
Gesamtanzahl, n (%)
257 (100)
180 (70)
77 (30)
Outcome
Stationäre Aufnahme, n (%)
140 (54,5)
102 (56,7)
38 (49,4)
0,28
Intensivstation, n (%)
10 (3,9)
10 (5,6)
0 (0,0)
0,035
Verweildauer (in Stunden), Median (IQR)
11 (6,3–52,7)
12,4 (6,6–60,6)
8,9 (4,7–28,1)
0,02
Verweildauer (in Tagen), Median (IQR)
0,5 (0,3–2,2)
0,5 (0,3–2,5)
0,4 (0,2–1,2)
0,02
Ressourcenverbrauch, n (%)
Röntgen
83 (32,3)
60 (33,3)
23 (29,9)
0,59
CT
71 (27,6)
53 (29,4)
18 (23,4)
0,32
MRT
33 (12,8)
26 (14,4)
7 (9,1)
0,24
Lumbalpunktion
27 (10,5)
21 (11,7)
6 (7,8)
0,35
Ultraschall
102 (39,7)
77 (42,8)
25 (32,5)
0,12
Sonstige
66 (25,7)
52 (28,9)
14 (18,2)
0,072
Patient:innenbefragung
Grund für Aufsuchen, n (%)
0,001
Plötzlich starke Schmerzen oder verschlechterter Gesundheitszustand
136 (52,9)
109 (60,6)
27 (35,1)
Außerhalb der Praxisöffnungszeiten
13 (5,1)
5 (2,8)
8 (10,4)
Keinen Termin bekommen
10 (3,9)
6 (3,3)
4 (5,2)
Kein Hausarzt vorhanden
4 (1,6)
3 (1,7)
1 (1,3)
Sonstige
94 (36,6)
57 (31,7)
37 (48,1)
Allgemeine Patient:innenakzeptanz, n (%)
<0,001
Nein
164 (63,8)
127 (70,6)
37 (48,1)
Ja
93 (36,2)
53 (29,4)
40 (51,9)
Gründe für negative Akzeptanz, n (%)
0,003
Subjektive Notfalleinschätzung
90 (54,9)
77 (60,6)
13 (35,1)
Subjektiv mangelnde Mobilität
8 (4,9)
3 (2,4)
5 (13,5)
Sonstige
66 (40,2)
47 (37,0)
19 (51,4)
Kenntnis 116117, n (%)
0,45
Nein
111 (43,2)
75 (41,7)
36 (46,8)
Ja
146 (56,8)
105 (58,3)
41 (53,2)
Kenntnis KV-Praxis, n (%)
0,5
Nein
132 (51,4)
90 (50,0)
42 (54,5)
Ja
125 (48,6)
90 (50,0)
35 (45,5)
Reguläre hausärztliche Betreuung, n (%)
1
Nein
14 (5,4)
10 (5,6)
4 (5,2)
Ja
243 (94,6)
170 (94,4)
73 (94,8)
Auch zwischen den im G‑BA-Beschluss definierten Dringlichkeitsstufen 1 und 2 konnte diesbezüglich kein signifikanter Unterschied festgestellt werden (p = 0,46; Supp Tab. 2). Allerdings mussten 5 von 7 Patient:innen der Dringlichkeitsstufe 2 stationär aufgenommen werden.
In Bezug auf den primären Endpunkt (Aufnahmequote) zeigt SmED eine moderate Sensitivität (73 %) bei niedriger Spezifität (33 %). Die dementsprechend hohe Falsch-positiv-Rate von 67 % zeigt an, dass die Patient:innen durch SmED häufig in die Notaufnahme geschickt worden wären, obwohl schlussendlich keine stationäre Aufnahme notwendig war. Die Falsch-negativ-Rate lag bei 27 %, was bedeutet, dass etwa 27 % der tatsächlich stationär aufgenommenen Patient:innen fälschlicherweise durch SmED zum Vertragsarzt geschickt worden wären. Die Gesamtgenauigkeit („accuracy“) betrug daher lediglich 55 % und war nicht signifikant (p = 0,34). Diese Ergebnisse änderten sich auch nach Ausschluss von rettungsdienstlich begleiteten und/oder fachärztlich eingewiesenen Patient:innen nicht (Tab. 3).
Tab. 3
Genauigkeit der von SmED zugewiesenen Versorgungsebene in verschiedenen Subgruppen
 
Sensitivität % (95 %-KI)
Spezifität % (95 %-KI)
Falsch-positiv-Rate % (95 %-KI)
Falsch-negativ-Rate % (95 %-KI)
Genauigkeit % (95 %-KI)
p-Wert
Total (n = 257)
72 (65–79)
33 (25–42)
67 (58–75)
27 (21–35)
55 (49–61)
0,34
Ohne Einweisungen (n = 213)
73 (65–82)
33 (24–42)
67 (58–76)
27 (19–35)
53 (46–60)
0,37
Ohne Rettungsdiensttransporte (n = 190)
70 (61–80)
35 (25–45)
65 (55–75)
30 (21–39)
53 (46–60)
0,53
Ohne Einweisungen und Rettungsdiensttransport (n = 156)
68 (57–78)
35 (25–46)
65 (55–75)
32 (22–43)
50 (42–58)
0,74
Die mediane Verweildauer aller stationären Patient:innen betrug 11 (6,3–52,7) Stunden. Die Verweildauer derjenigen Patient:innen, die von SmED in die Notaufnahme gelenkt wurden, war mit 12,4 (6,6–60,6) Stunden signifikant länger als die derjenigen, für die eine Empfehlung zur Vorstellung bei einem Vertragsarzt ausgesprochen wurde (8,9 [4,7–28,1] h; p = 0,02; Tab. 2). Zwischen den beiden Dringlichkeitsstufen zeigte sich kein signifikanter Unterschied hinsichtlich der Verweildauer (p = 0,42; Supp. Tab. 2).
Hinsichtlich der von SmED empfohlenen Versorgungsebene konnte kein signifikanter Unterschied im Ressourcenverbrauch festgestellt werden (Tab. 2).

Befragung

Für den Grund ihres Besuchs gaben 52,9 % der Patient:innen subjektiv empfundene Schmerzen oder eine akute Zustandsverschlechterung an. 36,6 % der Patient:innen führten sonstige Gründe für ihren Besuch an und nur 10,6 % der Patient:innen gaben an, dass die Hausarztpraxis geschlossen sei, sie kurzfristig keinen Termin bekommen hätten oder sie generell durch keine Hausarztpraxis betreut würden (Tab. 2). Etwa die Hälfte aller Patient:innen kannte die Notfallnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) oder kannte das Konzept „KV-Notfallpraxis“. Hier gab es in den verschiedenen SmED-Gruppen keine signifikanten Unterschiede (Tab. 2, Supp Tab. 2).
Knapp zwei Drittel (63,8 %, n = 164) der Patient:innen wären mit einer Weiterleitung unabhängig vom SmED-Ergebnis generell nicht einverstanden gewesen. Während nur 29,4 % der Patient:innen, die von SmED in die Notaufnahme gelenkt wurden, mit einer Weiterleitung einverstanden gewesen wären, war das Verständnis hierfür in der zum Vertragsarzt gelenkten Gruppe mit 51,9 % deutlich größer (p < 0,001; Tab. 2).

Diskussion

Diese prospektive Beobachtungsstudie liefert erstmals Real-world-Daten zum perspektivischen Einsatz von SmED im Kontext der Ersteinschätzungs-Richtlinie des G‑BA in einem universitären Notfallzentrum. Die wichtigste Schlussfolgerung ist, dass die Diskriminationsfähigkeit von SmED nicht ausreicht, um die angemessene Versorgungsebene zu bestimmen. Insbesondere die hohe Falsch-negativ-Rate (27 %) ist für ein digitales Assistenzsystem am gemeinsamen Tresen nicht akzeptabel. Der Einsatz von SmED im Rahmen der Ersteinschätzungs-Richtlinie des G‑BA würde in unserer Notaufnahme zu keiner relevanten Entlastung, aber potenziell zu einer Patient:innengefährdung führen.
Auf den ersten Blick stehen unsere Daten in deutlichem Kontrast zur bislang einzigen offiziellen Publikation zum Einsatz von SmED in der Notaufnahme: Koech et al. untersuchten ebenfalls in einer Notaufnahme der umfassenden Notfallversorgung die Pfade von Selbstvorsteller:innen der MTS-Kategorien 3 bis 5. Der wesentliche Unterschied im Studiendesign bestand jedoch darin, dass fast 40 % dieser Fälle aufgrund eines vorab antizipierten Bedarfs an Notfallressourcen gar nicht erst mittels SmED evaluiert, sondern direkt in die Notaufnahme weitergeleitet wurden. Laut Einschätzung der VertragsärztInnen hätten trotzdem noch 14 % aller verbleibenden, von SmED in die Notfallpraxis geleiteten Patient:innen eigentlich in der Notaufnahme behandelt werden müssen [13]. Diese Quote passt sehr gut zu den ca. 17 % der Fälle (n = 13/77), die mit Einweisung in die Notaufnahme kamen und von SmED eigentlich zum Vertragsarzt gelenkt worden wären. Auch wenn diese Ergebnisse nicht direkt mit unseren vergleichbar sind, verstärken sie die Zweifel an der Eignung von SmED für die erweiterte Ersteinschätzung in der Notaufnahme.
Eine weitere Studie an insgesamt 1840 Selbstvorsteller:innen („walking emergencies“) in den Notaufnahmen der Berliner Charité und des Universitätsklinikums Leipzig kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass SmED (in der Notaufnahmeversion SmED Kontakt +) im Vergleich zu den gegenüber SmED verblindeten Notaufnahmeärzt:innen die Versorgungsebene in 66,4 % über- und in 14,5 % der Fälle unterschätzt („potenzielle Untertriage“). Die Patient:innensicherheit wurde durch Experten allerdings nur in 2,7 % (95 %-KI 2,0–3,5 %) der Fälle als potenziell gefährdet eingeschätzt [16]. Die Diskrepanz zwischen Untertriage und Gefährdung weist darauf hin, dass auch in unserer Studie sicher nicht alle von SmED fälschlicherweise zum Vertragsarzt geleiteten Patient:innen durch dieses Vorgehen zu Schaden gekommen wären. Umgekehrt lässt die hohe Aufnahmequote in dieser Gruppe darauf schließen, dass eine abschließende Versorgung durch Vertragsärzt:innen in vielen Fällen nicht möglich gewesen wäre.
In den kritischen Stellungnahmen mehrere Fachgesellschaften wurde die G‑BA-Ersteinschätzung-Richtlinie insbesondere für die darin enthaltene Verpflichtung zur fachärztlichen Überprüfung bei Einstufung in die Dringlichkeitsgruppe 2 (Behandlungsbeginn erst nach > 24 h) gemäß § 7 kritisiert. Wir waren überrascht, dass lediglich 2,7 % (7 von 257) unserer Patient:innen auf diese Gruppe entfielen. Extrapoliert auf alle 4695 entsprechenden Fälle im Studienzeitraum wären dies insgesamt 126 Patient:innen bzw. zwei pro Tag gewesen. Der tatsächliche Nutzen von SmED im Sinne der G‑BA-Richtlinie könnte daher deutlich geringer sein als die Kosten und der Aufwand für die Implementierung. Diese Erkenntnis wiegt umso schwerer, als weniger als die Hälfte aller Patient:innen eine fiktive Weiterleitung akzeptiert hätte. Letztlich dient die fachärztliche Überprüfung der Dringlichkeitsgruppe 2 wohl eher der Beruhigung der Gemüter als der Überprüfung des Ergebnisses.
Einige Limitationen unserer Studie sind gesondert zu erwähnen: (1) Die Ergebnisse dieser Single-Center-Studie sind aufgrund des Studiendesigns nur eingeschränkt auf andere Standorte und/oder Versorgungsstufen übertragbar. (2) Die individuellen SmED-Ergebnisse wurden nicht ex ante durch Expert:innen bewertet, sondern ex post über die Einweisungsrate validiert. Diese Art der Validierung ist nicht nur bei Ersteinschätzungs- und Triageinstrumenten üblich [17], sondern erfasst zudem auch den Ressourcenbedarf, der bei Ankunft in der Notaufnahme oft noch nicht abgeschätzt werden kann. Wir möchten jedoch klarstellen, dass SmED nicht zur Abschätzung der Notwendigkeit einer stationären Aufnahme konzipiert wurde, sondern lediglich zur Bestimmung der Versorgungsebene und der Behandlungsdringlichkeit. (3) Die Stichprobengröße ist klein. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der prospektive Einschluss der Patient:innen durch nur einen Untersucher entsprechend zeitintensiv war (ca. 30 min pro Patient:in). Die Ergebnisse sind jedoch eindeutig und es ist zu bezweifeln, dass eine größere Stichprobe zu anderen Ergebnissen geführt hätte. (4) Anders als im G‑BA-Beschluss gefordert, wurden auch einige wenige Patient:innen mit fachärztlicher Einweisung eingeschlossen. Dies erfolgte, um abschätzen zu können, ob fachärztlich vorgefilterte (und eingewiesene) Patient:innen von SmED überwiegend der Notaufnahme zugeordnet würden. Ein Ausschluss dieser Fälle änderte jedoch nichts am Ergebnis. (5) Der primäre Endpunkt „Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthalts“ wurde medizinisch nicht näher analysiert. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch nichtmedizinische Gründe zu einer Aufnahme geführt haben. (6) Aus lizenzrechtlichen Gründen wurde in dieser Studie die frei zugängliche Version von SmED verwendet und nicht die auf die Notaufnahme spezialisierte Version SmED Kontakt +. Letztere stellt u. a. die Red Flags an den Anfang der Abfrage, sodass die Versorgungsstufe „Notaufnahme“ oft deutlich schneller festgestellt werden kann. Nach Rücksprache mit dem Softwareprovider in Deutschland (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung) sollten die Versionsunterschiede jedoch keinen Einfluss auf die Ergebnisse haben.

Ausblick

Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. (DGINA) könnte etwa ein Drittel der ambulanten Akutbehandlungen in Notaufnahmen auch im vertragsärztlichen Bereich erbracht werden [18]. Derzeit steht den Notaufnahmen jedoch (immer noch) kein entsprechend evaluiertes Assistenzsystem zur sicheren Identifikation dieser Fälle zur Verfügung. Der Einsatz von SmED zur Festlegung der Versorgungsebene erscheint auf Basis unserer Daten obsolet. Es bleibt abzuwarten, ob digitale Assistenzsysteme diesen Anspruch in Zukunft erfüllen können – und ob die Patient:innen einer möglichen Empfehlung zur ambulanten Vorstellung im KV-Bereich dann auch folgen würden.

Fazit für die Praxis

  • Die Diskriminationsfähigkeit von SmED bei Patient:innen mit geringem Schweregrad (MTS-Kategorie 3–5), die sich in einem universitären Notfallzentrum vorstellen, ist nicht ausreichend.
  • Nur sehr wenige Patient:innen fallen gemäß G‑BA-Beschluss zur Ersteinschätzung in die Dringlichkeitsstufe 2.
  • Weniger als die Hälfte aller Patient:innen hätte eine fiktive Weiterleitung akzeptiert.
  • Der Einsatz von SmED im Kontext der Ersteinschätzungs-Richtlinie des G‑BA würde in unserer Notaufnahme zu keiner merklichen Entlastung führen.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

M. Ebbers, A. Rovas, R. Köhnke, H. Düsing, M. Bernhard, I. Gräff, H. Pavenstädt und P. Kümpers geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Alle beschriebenen Untersuchungen am Menschen oder an menschlichem Gewebe wurden mit Zustimmung der zuständigen Ethikkommission, im Einklang mit nationalem Recht sowie gemäß der Deklaration von Helsinki von 1975 (in der aktuellen, überarbeiteten Fassung) durchgeführt. Von allen beteiligten Patient:innen liegt eine Einverständniserklärung vor.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen. Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://​creativecommons.​org/​licenses/​by/​4.​0/​deed.​de.

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Literatur
2.
Zurück zum Zitat Haas C, Larbig M, Schöpke T, Lübke-Naberhaus K‑D, Schmidt C, Brachmann M, Dodt C (2015) Gutachten zur ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus. Fallkostenkalkulation und Strukturanalyse. Management Consult Kestermann GmbH, Hamburg Haas C, Larbig M, Schöpke T, Lübke-Naberhaus K‑D, Schmidt C, Brachmann M, Dodt C (2015) Gutachten zur ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus. Fallkostenkalkulation und Strukturanalyse. Management Consult Kestermann GmbH, Hamburg
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Zurück zum Zitat Bundesausschuss G (2023) Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Erstfassung der Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung gemäß § 120 Absatz 3b SGB V (Ersteinschätzungs-Richtlinie) Bundesausschuss G (2023) Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Erstfassung der Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung gemäß § 120 Absatz 3b SGB V (Ersteinschätzungs-Richtlinie)
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Zurück zum Zitat Haas C, Larbig M, Schöpke T, Lübke-Naberhaus KD, Schmidt C, Brachmann MCD (2015) Gutachten zur ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus. Fallkostenkalkulation und Strukturanalyse. Management Consult Kestermann GmbH, Hamburg Haas C, Larbig M, Schöpke T, Lübke-Naberhaus KD, Schmidt C, Brachmann MCD (2015) Gutachten zur ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus. Fallkostenkalkulation und Strukturanalyse. Management Consult Kestermann GmbH, Hamburg
Metadaten
Titel
Einsatz von SmED bei Notfallpatient:innen mit geringer Fallschwere in einem universitären Notfallzentrum
verfasst von
Marcel Ebbers
Alexandros Rovas
Richard Köhnke
Helena Düsing
Michael Bernhard
Ingo Gräff
Hermann Pavenstädt
Prof. Dr. med. Philipp Kümpers
Publikationsdatum
23.12.2024
Verlag
Springer Medizin
Schlagwörter
Triage
Notfallmedizin
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-024-01437-9

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