Erschienen in:
01.01.2012 | Chirurgie und Recht
Über das geltende Haftungsrecht in der Chirurgie
Grundsätzliche juristische Vorgaben und klinische Bezugspunkte am Beispiel der Viszeralchirurgie
verfasst von:
D. Theuer, J. Dillschneider, M. Mieth, Prof. Dr. Drs. h.c. mult. M.W. Büchler
Erschienen in:
Die Chirurgie
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Ausgabe 1/2012
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Zusammenfassung
Die eklatante Zunahme von Haftpflichtverfahren im Bereich der Chirurgie und insbesondere in der Viszeralchirurgie zwingen zu einer Versachlichung der Auseinandersetzungen zwischen chirurgischer Ärzteschaft und medizinrechtlichen Institutionen, Anwaltskanzleien und Gerichten. Vorgerichtliche Einigungen unter der Mitwirkung der Gutachterkommissionen bei den Ärztekammern können eine Vielzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen vermeiden. Zur Verbesserung der juristischen Standpunkte einer beklagten Ärzteschaft dienen eindeutige, ausführliche und detaillierte Dokumentationen der ärztlichen Untersuchungsbefunde, der Indikationsstellungen für die geplanten operativen Eingriffe, ferner die eindeutige und ausführliche Dokumentation von Aufklärung und Einwilligung des Patienten für den geplanten operativen Eingriff, ein ausführlicher, detaillierter, sorgfältig und verantwortungsvoll geführter Operationsbericht sowie ein geordnetes, regelhaft geplantes Komplikationsmanagement im postoperativen Verlauf, um dem Vorwurf eines Organisationsversagens der Ärzteschaft und der beklagten Klinik zu begegnen. Die gegenseitige Vertrauensbildung zwischen chirurgischer Ärzteschaft und juristischen Einrichtungen wird abgesichert durch eine umfassende Dokumentation sowie eine eindeutige Beschreibung und Formulierung des ärztlichen Entlassungsberichts bei Beendigung der stationären Behandlung.