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Erschienen in: Rechtsmedizin 6/2021

Open Access 23.04.2021 | Übersichten

Über die Anfänge der Rechtsmedizin an der Universität zu Köln

Zur Entstehungsgeschichte des Instituts für Rechtsmedizin am Kölner Melatengürtel

verfasst von: Arifa Hesso, M. A., Prof. Dr. med. Markus A. Rothschild

Erschienen in: Rechtsmedizin | Ausgabe 6/2021

Zusammenfassung

Am 09.06.2021 kann das Institut für Rechtsmedizin in Köln auf 50 Jahre seines Bestehens zurückblicken und ist heute eines der bestausgestatteten Institute in Deutschland. Das Institut verdankt seine Existenz zwei besonderen Errungenschaften: zum einen den Bemühungen der Repräsentanten der Gerichtsmedizin an der Universität zu Köln, die die Idee von der fachlichen Eigenständigkeit geltend machten und die soziale Notwendigkeit eines gerichtsärztlichen Instituts vertraten, zum anderen der letztendlichen Angliederung des gerichtsärztlichen Institutes als akademische Lehranstalt an der Universität zu Köln. Diese Ereignisse berührten unmittelbar die Entstehungsgeschichte des Instituts. Der vorliegende Beitrag stützt sich primär auf archivalische Quellen. Das Kölner Universitätsarchiv ist im Besitz von umfangreichen Akten, die Auskunft zu den Verhandlungen zwischen der Medizinischen Fakultät, der Universität und der Stadt Köln sowie zu den Provisoriumsplanungen geben, die letztendlich einen Institutsbetrieb ermöglichten. Demzufolge basiert dieser Beitrag grundlegend auf diesen archivierten Schriftstücken, da sie eine repräsentative Quelle für ihre Zeit sind. Trotz dieser Archivalien ist insgesamt über die Jahre wenig erhalten geblieben, sodass Fragen offen bleiben, die besonders Zustände in der frühen Neuzeit betreffen, und sich die Geschichte somit nicht vollständig rekonstruieren lässt.
Die Stadt Köln verfügt heute über ein modernes Universitätsinstitut für Rechtsmedizin (Abb. 1; Tab. 1), das alle grundlegenden Anforderungen eines wissenschaftlichen Lehr- und Forschungsinstitutes abdeckt. Am 09.06.2021 begeht das Institut am Kölner Melatengürtel sein 50-jähriges Jubiläum. Befasst man sich mit seiner Geschichte, stellt man fest, dass das Institut aus bescheidenen Verhältnissen etabliert wurde dank unermüdlichen Engagements mehrerer Persönlichkeiten, die mit Nachdruck auf die Errichtung eines rechtsmedizinischen Institutes hinarbeiteten. Der Kampf um eine geeignete Heimstätte nahm ungefähr Mitte der 1920er-Jahre seinen Anfang und fand 1971 mit der Institutseinweihung am Melatengürtel sein Ende. Sowohl der Stadt Köln als auch der Universität zu Köln ist hierbei eine große Bedeutung zuzuschreiben, da sie zusammen an der Gründung des Institutes mitwirkten.
Tab. 1
Ordinarien/Direktoren des Institutes
Dr. Max Schwellnus (1889–1968)
Direktor 1937–1957
Prof. Dr. Rudolf Manz (1908–1996)
Direktor 1957–1960
Prof. Dr. Günther Dotzauer (1913-1990)
Direktor 1961-1980
Prof. Dr. Michael Staak (1933-2019)
Direktor 1980-2002
Prof. Dr. Markus A. Rothschild (1962)
Direktor seit 2002
Mit der Neugründung der Universität zu Köln 1919 wurde die Kölner Akademie für praktische Medizin, die seit 1904 existierte, in eine medizinische Fakultät umgewandelt. Im selben Jahr wurden mehrere Forschungsinstitute ins Leben gerufen, darunter das Institut für Pathologie. Die Pathologie bestand bereits seit 1904 als Professur in der Akademie für praktische Medizin. Im Jahr 1925 wurde auch das Institut für Anatomie konstituiert, dessen Ursprung im Bereich „topographische Anatomie“ des pathologischen Institutes lag [1]. Die wesentliche Bedeutung beider Disziplinen lag indessen in der Abgrenzung zu der Entfaltung der Gerichtsmedizin als eigenständiges Universitätsfach. Die Disziplin Gerichtsmedizin hatte in Köln anfangs neben den morphologischen Universitätsfächern Anatomie und Pathologie keine besondere Stellung, da sie eine Angelegenheit des Regierungspräsidiums und des dort angestellten Gerichtsarztes war (s. Kreisarztgesetz). Es bestand jedoch und besteht von jeher eine enge Beziehung zwischen Gerichtsmedizin und pathologischer Anatomie.
Gerichtlich tätige Ärzte sind von jeher interdisziplinäres Arbeiten gewohnt. Im Allgemeinen setzt sich die Rechtsmedizin, einst auch institutionell mit der öffentlichen Hygiene, der ärztlichen Ethik und der Medizinalpolitik angegliedert, mit dem Verhältnis zwischen Medizin und Staat unter Einschluss der Jurisprudenz auseinander. Ihr Wissen und Können stehen im Dienste der Öffentlichkeit [2].

Otto Veit und die Errichtung einer Leichenhalle

Die Geschichte der Kölner Gerichtsmedizin ist anfangs wesentlich durch das Wirken von Prof. Dr. Otto Veit (1884–1972) geprägt, der mit der Gerichtsmedizin im engeren Sinne nichts zu tun hatte. Als Direktor des Institutes der Anatomie der Universität zu Köln war er wohl der Erste, der sich an das Problem der mangelhaften Aufbewahrung von Leichen heranwagte. In einem Brief an das Kuratorium der Universität vom 21.05.1925 schrieb er, dass das Institut für Anatomie an der Errichtung eines Leichenschauhauses mit Kühlanlage interessiert wäre [3]. Bereits im (ungewöhnlich heißen) Sommer 1922 wurde die Schaffung eines zentralen Leichenschauhauses mit Kälteerzeugungsanlage angeregt, da die der Anatomie zugedachten Leichen schnell der Vergängnis anheimfielen; diesen Anregungen Veits wurde aber nicht weiter nachgegangen. Veits Motiv lag v. a. in der Gewinnung von Leichen zu Lehrzwecken. Die Leichen waren als Hilfsmittel für den Präparierkurs nicht ersetzbar. Erst auf eine weitere Bitte an den Oberbürgermeister Dr. Konrad Adenauer (1876–1967) genehmigte dieser, dass vom 01.08.1926 an in dem bisherigen Raum des anatomischen Institutes, in der Krankenanstalt Lindenburg, provisorisch ein Leichenschauhaus für das Gebiet der Stadt Köln eingerichtet wird. Die Krankenanstalt Lindenburg wurde in der Mitte des 19. Jahrhunderts auf einem ehemaligen Landgut des Antoniter-Ordens zunächst auf private Initiative als „Heil- und Pflegeanstalt für psychisch Kranke“ eingerichtet, die zum Ende des 19. Jahrhunderts von der Stadt Köln als städtisches Krankenhaus „Lindenburg“ übernommen wurde. Heute befindet sich dort das Universitätsklinikum Köln. Mit der Neugründung der Universität avancierte das städtische Krankenhaus Lindenburg zur medizinischen Ausbildungsstätte – zur Universitätsklinik –, wodurch die Institutsleiter bzw. Chefärzte zu Hochschullehrern der neuen Universität wurden.
Die Kosten für das Leichenschauhaus übernahm die Stadt Köln. Selbst die Polizeiverwaltung unterstützte Veit in der Frage der Leichenbelieferung und veranlasste, dass alle „Fundleichen“ fortan in die Leichenhalle der Krankenanstalt Lindenburg eingeliefert wurden. Polizeipräsident Otto Bauknecht (1876–1961) begrüßte das Provisorium, das nun auch der Polizei erlaubte, unter sauberen und geordneten Bedingungen die „Fundleichen“ an einem zentralen Ort zu inspizieren.
Der Leichenschauhausbetrieb entsprach allmählich nicht ganz den gestellten Erwartungen, da einerseits weiterhin ungenügend Leichen an die Kölner Anatomie ausgeliefert wurden und damit der anatomische Unterricht gefährdet war, und andererseits erwiesen sich die Räume der Leichenhalle als ungenügend und erschwerten die Arbeiten im Institut. Der Zustand des Leichenschauhauses beeinträchtigte auch das pathologische Institut. Um der Notlage entgegenzutreten und das Interesse der Anatomie zu unterstützen, nämlich den Neubau eines selbstständigen anatomischen Institutes, wandte sich Veit im Dezember 1926 erneut an das Kuratorium. Er schlug in diesem Bestreben zusätzlich die Errichtung eines gerichtsärztlichen Institutes einschließlich Leichenschauhaus vor. Die Frage des gerichtsärztlichen Institutes und des Leichenschauhauses war eng verknüpft mit dem anatomischen Institut. Veit war der Meinung, dass ein Nebeneinander beider Institute in Verbindung mit dem Leichenschauhaus die einzige mögliche Lösung wäre. Seine Pläne zur Verbesserung und zum Erweiterungsbau der Räumlichkeiten des anatomischen Institutes wurden aber vom Kuratorium und von der Stadtverwaltung aus Kostengründen verworfen.

Gerichtsmedizin zwischen Lehre und Praxis

Die Gerichtsmedizin war nominell in Köln vertreten, es gab aber an der Universität keinen ordentlichen Lehrstuhl. Dennoch wurde sie in der Prüfungsordnung als Prüfungsfach aufgenommen [3]. Wie weit sie zum Prüfungsfach erhoben und in die Prüfungsordnung für Mediziner integriert wurde, bedürfte weiterer Untersuchungen. Die gerichtliche Medizin las PD Dr. Anton Frank (1883–1948). Frank bekleidete seit 1913 die Prosektur am pathologischen Institut im Augusta-Hospital. Neben dieser Abteilung besaß die Pathologie auch ein eigenes Institutsgebäude auf dem Lindenburggelände, wo sich die Demonstrationsmaterialien bzw. Präparate befanden. Da das Hinübertragen der Unterrichtspräparate mit Aufwand und Schwierigkeiten verbunden war, vertrat Frank die Gerichtsmedizin vorwiegend als theoretisches Fach. Er hatte für seine Vorlesungen kein Material. Der für die Studierenden elementare Anschauungsunterricht an tödlich Verletzten, Ertrunkenen, Erhängten etc. fehlte somit gänzlich.
Die gerichtlichen Sektionen wurden am Institut für Pathologie auf der Lindenburg durchgeführt. Seit 1931 erfolgte dies durch den Oberarzt des pathologischen Institutes Dr. Hermann Guillery (1898–1961) gemeinsam mit dem Gerichtsarzt Medizinalrat Dr. Friedrich Plempel (1872–?). Frank war an den Sektionen allerdings nicht beteiligt, da er von Guillery und Plempel mangels praktischer Erfahrung für gerichtliche Sektionen nicht berücksichtigt wurde. Kollegen warfen ihm vor, er hätte wohl kein Interesse für gerichtsärztliche Untersuchungsmethoden gezeigt. Frank legte 1933 seine Tätigkeit als Prosektor im Augusta-Hospital und 1934 den Lehrauftrag für gerichtliche Medizin nieder, weil er die Praxisbezogenheit vermisste.
Da ein Prüfungsfach ohne ein Institut nicht ordentlich gelehrt werden konnte, wurde schließlich zwischen 1934 und 1935 entschieden, an der Universität zu Köln einen ordentlichen Lehrstuhl für Gerichtsmedizin einzurichten. Wie aus einem Briefwechsel des Generalinspekteurs Reichs- und Gauamtsleiter der NSDAP vom 04.01.1935 mit dem Oberbürgermeister Dr. Carl-Günther Riesen (1892–1951) hervorgeht, stand hierbei allerdings nicht der akademische Gedanke im Vordergrund, sondern vielmehr die nationalsozialistische Rassenideologie, die sog. Säuberung von rassisch Unerwünschtem. Der Dekan der medizinischen Fakultät intendierte, im Augusta-Hospital ein gerichtsärztliches Institut einzurichten unter der Voraussetzung, dass das Leichenschauhaus mit dem gerichtsärztlichen Institut verbunden wurde, da dies in allen Universitäten gängig war. Der Vertreter der gerichtlichen Medizin und Leiter des Institutes musste praktischer gerichtsärztlicher Tätigkeit nachgehen.
Das Augusta-Hospital, das heute nicht mehr existiert, hieß anfangs „Hülfshospital“ und wurde 1886 bis 1888 als Lazarett für ansteckende Kranke eingerichtet. Laut eines Lageplans aus dem Jahr 1908 gab es dort von Beginn an ein Leichenhaus [4]. Das Hospital befand sich zwischen Südbahnhof und Zülpicher Straße [5].

Gründung des gerichtsärztlichen Institutes unter der Ägide Max Schwellnus

Unter den Nationalsozialisten wurde nach § 3, Abs. 1, Nr. III des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 03.07.1934 und nach § 7 Abs. 1 der ersten Durchführungsverordnung vom 06.02.1935 die gerichtsärztliche Tätigkeit ab dem 01.04.1935 eine Aufgabe der Gesundheitsämter. Die Rechtsträger der Gesundheitsämter waren die Kreise und die kreisfreien Städte. Von nun an nahmen die Professoren der gerichtlichen Medizin die gerichtsärztliche Tätigkeit für die Gesundheitsämter auf. Sie waren darüber hinaus verpflichtet, sich mit der Erb- und Rassenpflege sowie der Eheberatung im Gesundheitsamt zu befassen. Der Gerichtsarzt übte nur im Nebenamt seinen Auftrag als Gerichtsmediziner aus. Die Stellung des Gerichtsmediziners war mit der des Gerichtsarztes verbunden und damit einem Amtsarzt gleichgestellt. Die Berufung zu diesem Nebenamt erfolgte durch den Medizinalbeamten Dr. Arthur Julius Gütt (1891–1949) im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preußischen Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung [3].
Vor 1935 war der Gerichtsarzt in Köln bei der Königlichen Regierung als Arzt angestellt – ab 1919 bei der Regierung Köln. Im Hinblick darauf wurde die „Kreismedizinalbehörde für den Stadtkreis Köln“ gegründet, die im Rahmen des Kreisarztgesetzes von großer Bedeutung war. Durch das Kreisarztgesetz von 1899, das 1901 gültig war, wurde dem Kreisarzt eine gerichts- und vertrauensärztliche Gutachtertätigkeit auferlegt1. Ungefähr 1895 wurde Dr. Johannes Longard (1863–1914) zum königlichen Gerichtsarzt und Leiter der Irrenabteilung des Kölner Gefängnisses berufen [6]. Im Kölner Adressbuch von 1902 wird er zum ersten Mal als Gerichtsarzt aufgeführt [7]. Damit war er der erste Gerichtsarzt für den Stadtkreis Köln. Im Jahr 1905 folgte ihm Dr. Friedrich Plempel in seinem Amt [8].
Wie eine Zeitungsnachricht vom 14.05.1937 belegt, wurde schließlich im Mai 1937 das gerichtsärztliche Institut in dem ehemaligen Institut für Pathologie des Augusta-Hospitals der Stadt Köln eingerichtet [9], da es mit dem städtischen Leichenschauhaus verbunden war, in dem alle Leichen von plötzlich Verstorbenen, Verunfallten, durch eine strafbare Handlung Getöteten und Suizidenten eingeliefert wurden [10]. Das gerichtsärztliche Institut, das sich in der Zülpicher Straße 47 befand [11], war ein rein städtisches Institut und wurde aus den Mitteln des Gesundheitsamtes unterhalten. Die Leitung des Institutes lag in den Händen des Stadtarztes Medizinalrat Dr. Max Schwellnus (1889–1968), der seit dem 01.04.1935 bereits als Gerichtsarzt und Leiter der gerichtsärztlichen Abteilung des städtischen Gesundheitsamtes in den Dienst der Stadt Köln trat. Schwellnus erhielt weiterhin zum 01.11.1935 den ministeriellen Lehrauftrag für Gerichtsmedizin an der Universität zu Köln [10]. Schwellnus, ursprünglich Dozent für pathologische Anatomie, war für die Berufung de facto nicht geeignet, da er weder habilitiert hatte noch über wissenschaftliche Arbeiten verfügte. Er durfte die Vorlesungen und Übungen dennoch halten, da es ansonsten an gerichtsmedizinischer Fachkompetenz in Köln gemangelt hätte. Hierzu bedurfte es einer Ausnahmeregelung des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom Juli 1935 [3].
Das gerichtsärztliche Institut war zu dem Zeitpunkt apparativ und personell rudimentär ausgestattet. Es wurde mit einfachen Mitteln und in kleinen Räumen gearbeitet. Der Verwaltungsbericht von 1935/36 verzeichnet, dass „147 Personen auf ihren Geisteszustand in Strafprozessen und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, 98 Personen auf Termin- und Haftfähigkeit von Beschuldigten und Verurteilten, 37 verletzte Personen in Bezug auf die Art der Verletzungen und 23 Kinder zur Klärung von Sittlichkeitsverbrechen“ [12] untersucht wurden. Was die Versorgung des anatomischen Institutes mit Leichen betraf, so war Schwellnus fortan in der Lage, aus dem Leichenschauhaus eine bestimmte Anzahl von Leichen für den anatomischen Unterricht bereitzustellen.
Das Institut wurde aus den Mitteln des Gesundheitsamtes unterhalten, da die gerichtsärztliche Tätigkeit – nicht die des Dozenten – für das Gesundheitsamt geleistet wurde. Die Beschaffung von Unterrichtsmaterialien war jedoch Angelegenheit der Universität [3]. Da die Universität städtisch war, wurden die Kosten der Universität dementsprechend auch von der Stadt übernommen.

Beziehung zur medizinischen Fakultät

Die Gerichtsmedizin stand direkt an der standespolitischen Front der Medizin. Im Gegensatz zu anderen Universitäten, die über ein Ordinariat oder ein Extraordinariat für gerichtliche Medizin verfügten, gab es in Köln zwischen dem gerichtsärztlichen Institut und der medizinischen Fakultät kein enges Verhältnis [3]. Dieser Umstand war damit begründet, dass zum einen der Leiter des gerichtsärztlichen Institutes Schwellnus weder habilitiert noch Dozent der Fakultät war, sondern lediglich eine Lehrtätigkeit für gerichtliche und Versicherungsmedizin hatte. Zum anderen betrachtete die medizinische Fakultät das gerichtsärztliche Institut als eine städtische Angelegenheit, weil es ad interim für gerichtsärztliche Zwecke diente. Denn der Leiter arbeitete vorwiegend als Gerichtsarzt, und seine Hauptaufgabe bestand darin, gerichtliche Sektionen durchzuführen und als Gutachter vor Gericht Bericht zu erstatten.
Auf die finanzielle Unterstützung der Universität konnte sich das gerichtsärztliche Institut jedoch verlassen, da die Gerichtsmedizin im medizinischen Studienplan verankert war. Der Gerichtsmediziner war als Prüfer im medizinischen Staatsexamen tätig und hatte auch wichtige Forschungsaufgaben zu erfüllen. Um diese Seite zu fördern, bekam das Institut seitens der Universität materielle Hilfen zugesprochen. Aus den Universitätsmitteln wurden jährlich steigende Zuschüsse gezahlt. Im Jahr 1941 lag der universitäre Etat für das gerichtsärztliche Institut bei 6700 Reichsmark.

Gerichtsmedizin im Nationalsozialismus

Während im Jahr 1936/37 bis zu 72 Leichenöffnungen durchgeführt und 248 Gerichtstermine wahrgenommen wurden, waren es im Jahr 1940/41 156 Leichenöffnungen und 118 Gerichtstermine [12]. Eine Bilanz über die Kölner Gerichtsmedizin in der Zeit des Nationalsozialismus lässt wenig Raum für positive Anmerkungen. Ab 1934 wirkte das gerichtsärztliche Institut in enger Zusammenarbeit mit dem Erbgesundheitsgericht, wo Schwellnus auch Beisitzer war.
Unter der Leitung von Schwellnus wurden am Institut Probanden nach erbbiologischen und rassischen Kriterien begutachtet [13]. Hier ist noch zu erwähnen, dass unter der nationalsozialistischen Rassenpolitik 1939 ein Institut für Erbbiologie und Rassenhygiene in Köln errichtet wurde, das bis 1945 existierte [1]. Allgemein über das Thema Gesundheitsideologie und politisches Interesse im Nationalsozialismus hat sich Winfried Süß 2003 in seinem Buch „Der Volkskörper im Krieg“ beschäftigt [14].
Im Auftrag vom Chemiker Rudolf Mentzel (1900–1987) wurde 1940 das gerichtsärztliche Institut in die reichseinheitliche Bezeichnung „Institut für gerichtliche Medizin und Kriminalistik“ umbenannt [9]. Während des Zweiten Weltkrieges wurde das Institut 1941 erstmals von einer Fliegerbombe getroffen und beschädigt. Im Jahr 1944 kam es bei einem Bombenangriff zur völligen Zerstörung. Dr. Franz Vonessen (1892–1970) berichtete in einem Brief vom Oktober 1945 ausdrucksvoll über den katastrophalen Zustand des Gesundheitsamtes, das vom amerikanischen Luftangriff ebenso nicht verschont blieb. Darin heißt es, dass von damals 32 Ärzten nur ein Arzt, nämlich Schwellnus, übrig blieb, der mit 9 weiteren Beamten und Angestellten (von früher 95) sowie 9 Fürsorgerinnen (von früher 60) die Arbeit in einem Raum im Augusta-Hospital wieder aufnahm [15]. Vonessen war von 1921 bis 1937 Stadtarzt am Kölner Gesundheitsamt. Im Mai 1945 leitete er unter der US-Besatzung das Kölner Gesundheitsamt und organisierte den Wiederaufbau des ruinierten Gesundheitswesens [16].
Nach dem Kriegsende wurde Schwellnus auf Anordnung der englischen Militärregierung am 01.09.1945 wieder als Gerichtsarzt bei der Regierung Köln eingesetzt. Damit er seiner gerichtsärztlichen Tätigkeit weiterhin nachgehen konnte, wurde ihm ein Zimmer im Augusta-Hospital zur Verfügung gestellt. Der Entnazifizierungs-Hauptausschuss entlastete Schwellnus gemäß § 5 CCG Dir. 24, da er „nominelles Parteimitglied“ der NSDAP war [17]. Am 31.05.1948 wechselte Schwellnus von der Regierung Köln zur Stadtverwaltung Köln und leitete bis 1957 das Institut für Gerichtsmedizin beim Gesundheitsamt der Stadt Köln.

Annäherung an die Universität

Mit dem zweiten Staatsvertrag 1954 zwischen der Stadt Köln und dem Land Nordrhein-Westfalen (NRW) gingen die Anstalten und Institute sowie das Personal der Universität an das Land NRW über. Alles was vorher in der städtischen Trägerschaft war, wechselte zum Land, somit auch das Institut für Gerichtsmedizin [18]. Nach dem Ausscheiden von Schwellnus 1957 fand man schnell einen Nachfolger für die freigewordene Obermedizinalratsstelle. Der Kultusminister des Landes NRW ernannte den apl. Prof. Dr. Rudolf Manz (1908–1996) zum außerordentlichen Professor und verlieh ihm die freie Stelle des Extraordinariats für gerichtliche Medizin. Zugleich berief der Minister ihn zum Direktor des Institutes für gerichtliche Medizin [19]. Manz war habilitiert und an gerichtsmedizinischer Forschung und Lehre interessiert. Auch sein Engagement als Institutsleiter soll hier nicht unerwähnt bleiben. Als solcher hatte er mit seinem Einsatz das zu dieser Zeit kärglich ausgestattete Institut im Kölner Universitätsbetrieb zu einer fest verankerten Institution werden lassen [20].
Die Institutsarbeiten nahmen in den späten 1950er-Jahren einen großen Umfang an (1955 wurden 653 Verstorbene und 1960 wurden 919 Verstorbene an das gerichtsärztliche Institut ausgeliefert), sodass das Institut eine Zeit lang personell unterbesetzt war. Es gab große Schwierigkeiten, geeignetes Personal mit entsprechender beruflicher und wissenschaftlicher Kompetenz zu finden. Der spärliche Stundenlohn von 1,64 DM setzte zusätzlich keinen finanziellen Anreiz für Ärzte [21]. Das Institut bestand nach wie vor aus den 3 nicht unterkellerten eingeschossigen Barackenbauten auf dem Gelände des ehemaligen Augusta-Hospitals: dem sog. Direktionsgebäude, dem Chemielabor und dem Hörsaalgebäude. Hinzu kam die Leichenschauhausbaracke. Diese bauliche Situation war nach dem Krieg als Übergangslösung gedacht. Den Zustand dieses Provisoriums, der schon länger als unhaltbar zu bezeichnen war, beschrieb Manz folgendermaßen:
[…] sich das Institut zum Zeitpunkt meines Amtsantrittes in einem räumlichen, ausstattungsmäßigen, personell unterbesetzten Zustand befand, so daß man von der Existenz eines Universitätsinstitutes kaum sprechen konnte [11].
Die Nutzfläche des Institutes betrug mit allen Abteilungen zusammen nur 620 m2. Im Jahr 1960 wurden von den 919 eingelieferten Leichen 619 obduziert. Fläche und Personal waren so knapp, dass ein regelrechtes Arbeiten weder für die Strafverfolgungsbehörden noch für Forschung und Lehre möglich war [11]. Die von Manz dezidiert geforderten räumlichen Erweiterungen blieben Stückwerk, sodass er schließlich – wohl auch verärgert und frustriert – 1960 einen Ruf an die Düsseldorfer Universität annahm und Köln verließ [22].

Neubau des Instituts

Es war dem damaligen Kanzler der Universität zu Köln, Dr. Wolfgang Wagner (1921–2014), zu verdanken, dass in Köln schließlich ein eigenständiges, ausreichend ausgestattetes Institutsgebäude einschließlich Leichenschauhaus entstehen sollte [23]. Wagner setzte sich sehr für ein neues Institutsgebäude ein, und bereits während der Berufungsverhandlungen mit dem Nachfolger von Manz, Prof. Dr. Günther Dotzauer (1913–1990), wurde dieser von Wagner gebeten, ein Gebäudekonzept vorzulegen [11]. Am 01.10.1961 übernahm Dotzauer die Leitung des Institutes und den Lehrstuhl für Gerichtsmedizin.
Die Zahl der gerichtlich angeordneten Leichenöffnungen stieg seit 1960. Bereits 1965 wurden 818 Leichen im Institut obduziert, 134 davon waren gerichtlich angeordnete Leichenöffnungen [24].
Durch die zunehmenden Arbeiten wurde eine Vergrößerung des Instituts erforderlich. Dotzauer engagierte sich unmittelbar nach seinem Amtsantritt bei der Neubauplanung des Institutes und unterbreitete der Regierung Köln eine Vorlage. Doch lange Zeit geschah nichts. Er war erstaunt über die Nachlässigkeit der Behörden:
Mich wundert […], daß bei dieser seit Jahren bestehenden Lage sich weder das Gesundheitsamt noch die Polizei oder das Gericht sich um die katastrophalen Verhältnisse gekümmert haben […] [24].
Erst 7 Jahre nach der Berufung Dotzauers, 1968, bewilligte der Interfraktionelle Arbeitskreis des Kultusausschusses des Landtages ca. 7,9 Mio. DM zur Einrichtung des neuen Institutes. Die Stadt Köln bot der Universität hierfür ein 2750 m2 großes Grundstück in Köln-Ehrenfeld am Rande des Friedhofs Melaten an. Die Bauleitung wurde dem Regierungsbaumeister Architekt Fritz Schaller (1904–2002) übertragen. Die Oberleitung übernahm das Staatshochbauamt für die Universität zu Köln [25].
Im Jahr 1969 kam es über den Westdeutschen Medizinischen Fakultätentag zur Eingliederung der Gerichtlichen Medizin in die Fachgruppe „ökologisches Fachgebiet“ und damit bundesweit zur Umbenennung des Fachs in die neutralere Bezeichnung „Rechtsmedizin“ [26]. Im Frühjahr 1971 bezog die Rechtsmedizin den Neubau am Melatengürtel. Die feierliche Eröffnung des neu errichteten Institutes fand am 09.06.1971 statt [23]. Zu diesem Zeitpunkt verfügte Köln über eines der größten und am besten ausgestatteten Institute für Rechtsmedizin in Europa.
Im Jahr 1980 wurde Dotzauer emeritiert. Nachfolger wurde Prof. Dr. Michael Staak (1933–2019), der innerhalb des bestehenden Instituts insbesondere die Entwicklung neuerer chemisch-toxikologischer Untersuchungsmethoden förderte und Ende der 1980er-Jahre den neuen Laborbereich der forensischen Molekulargenetik („genetischer Fingerabdruck“) aufbaute, die die Blutgruppenserologie bei den Vaterschaftsgutachten und der Spurenuntersuchung ablöste. Auf Staak folgte schließlich 2002 Prof. Dr. Markus Rothschild (geb. 1962) auf den Lehrstuhl für Rechtsmedizin. Im Jahr 2006 erhielt er den Ruf auf den Lehrstuhl an der Charité in Berlin. Um ihn am Kölner Standort zu halten, führte die Medizinische Fakultät erfolgreich Bleibeverhandlungen mit der Zusage, das in die Jahre gekommene Institut von Grund auf zu sanieren und mit neuen Geräten auszustatten. Rothschild blieb, und anders als es Manz und Dotzauer ergangen war, wurden die Planungen und Sanierungsmaßnahmen noch im gleichen Jahr begonnen. Nach einer Umbauzeit von eineinhalb Jahren konnte das kernsanierte Gebäude 2008 wieder in Betrieb genommen werden. Das Leichenschauhaus kann nun im Normalbetrieb 100 Verstorbene aufnehmen. Da Köln ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt und Teil einer Metropolregion ist, wurden im Kölner Institut für den Eventualfall eines Großschadensereignisses die Räumlichkeiten so ausgestattet, dass rund 900 Verstorbene aufgenommen und die entsprechenden Untersuchungs- und Identifizierungsarbeiten zusammen mit der Polizei durchgeführt werden können. Es gibt ein CT(Computertomographie)-Gerät, eine rechtsmedizinische Ambulanz, und im Kellergeschoss wurde eine moderne Raumschießanlage eingebaut. Die Bereiche der forensischen Toxikologie und der forensischen Molekulargenetik sind mit modernen Analysegeräten und Laborrobotern ausgestattet.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

A. Hesso und M.A. Rothschild geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autoren keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
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Fußnoten
1
Deres T, Historisches Archiv Stadt Köln, persönliche Korrespondenz, Köln, 21.12.2020.
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Meuthen E (Hrsg) (1988) Die neue Universität. Daten und Fakten. Kölner Universitätsgeschichte, Bd. 3. Böhlau, Köln Wien, S 142–143,147,149 Meuthen E (Hrsg) (1988) Die neue Universität. Daten und Fakten. Kölner Universitätsgeschichte, Bd. 3. Böhlau, Köln Wien, S 142–143,147,149
2.
Zurück zum Zitat Fischer-Homberger E (1988) Medizin vor Gericht. Zur Sozialgeschichte der Gerichtsmedizin. Luchterhand, Darmstadt, S 9–10 Fischer-Homberger E (1988) Medizin vor Gericht. Zur Sozialgeschichte der Gerichtsmedizin. Luchterhand, Darmstadt, S 9–10
3.
Zurück zum Zitat Universitätsbibliothek Köln, Lesesaal Historische Sammlungen, Zugang 67 Nr 28 Universitätsbibliothek Köln, Lesesaal Historische Sammlungen, Zugang 67 Nr 28
4.
Zurück zum Zitat Hagspiel W (2006) Vom „Klinik-Palast“ zur „Hochhaus-Breitfuß-Anlage“. In: Frank M, Moll F (Hrsg) Kölner Krankenhaus-Geschichten. Am Anfang war Napoleon. Verlag des Kölnischen Stadtmuseums, Köln, S 239 Hagspiel W (2006) Vom „Klinik-Palast“ zur „Hochhaus-Breitfuß-Anlage“. In: Frank M, Moll F (Hrsg) Kölner Krankenhaus-Geschichten. Am Anfang war Napoleon. Verlag des Kölnischen Stadtmuseums, Köln, S 239
5.
Zurück zum Zitat Gebauer C (1979) Die Lindenburg zu Köln (1848–1965). Beispiele eines großen Klinik-Neubaues zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Kölner Medizinhistorische Beiträge, Bd. 11. Kohlhauer, Feuchtwangen, S 87 Gebauer C (1979) Die Lindenburg zu Köln (1848–1965). Beispiele eines großen Klinik-Neubaues zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Kölner Medizinhistorische Beiträge, Bd. 11. Kohlhauer, Feuchtwangen, S 87
6.
Zurück zum Zitat Kreuter A (1996) Deutschsprachige Neurologen und Psychiater: ein biographisch-bibliographisches Lexikon von den Vorläufern bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts, Teil 2 Haab-Otto. Saur, München, S 887 Kreuter A (1996) Deutschsprachige Neurologen und Psychiater: ein biographisch-bibliographisches Lexikon von den Vorläufern bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts, Teil 2 Haab-Otto. Saur, München, S 887
7.
Zurück zum Zitat Greven AC (1902) Greven’s Adreßbuch für die Stadtgemeinde Köln, umfassend Köln u. d. eingemeindeten Vororte sowie für die Umgebung, besonders Mülheim am Rhein und Kalk. Greven’s Kölner Adreßbuch-Verlag, Köln, S 20 (I. Theil) Greven AC (1902) Greven’s Adreßbuch für die Stadtgemeinde Köln, umfassend Köln u. d. eingemeindeten Vororte sowie für die Umgebung, besonders Mülheim am Rhein und Kalk. Greven’s Kölner Adreßbuch-Verlag, Köln, S 20 (I. Theil)
8.
Zurück zum Zitat Greven AC (1905) Greven’s Adreßbuch für Köln und Umgebung insbesondere auch Mülheim am Rhein und Kalk. Greven’s Kölner Adreßbuch-Verlag, Köln, S 24 (I. Teil) Greven AC (1905) Greven’s Adreßbuch für Köln und Umgebung insbesondere auch Mülheim am Rhein und Kalk. Greven’s Kölner Adreßbuch-Verlag, Köln, S 24 (I. Teil)
9.
Zurück zum Zitat Universitätsbibliothek Köln, Lesesaal Historische Sammlungen, Zugang 9 Nr 663 Universitätsbibliothek Köln, Lesesaal Historische Sammlungen, Zugang 9 Nr 663
10.
Zurück zum Zitat Universitätsbibliothek Köln, Lesesaal Historische Sammlungen, Zugang 67 Nr 863 Universitätsbibliothek Köln, Lesesaal Historische Sammlungen, Zugang 67 Nr 863
11.
12.
Zurück zum Zitat Verwaltungsbericht der Hansestadt Köln (1936) Historisches Archiv Stadt Köln, S 33, 56, 63 Verwaltungsbericht der Hansestadt Köln (1936) Historisches Archiv Stadt Köln, S 33, 56, 63
13.
Zurück zum Zitat Endres S (2009) Zwangssterilisation in Köln 1935–1945. Schriften des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln, Bd. 16. Emons, Köln, S 123 Endres S (2009) Zwangssterilisation in Köln 1935–1945. Schriften des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln, Bd. 16. Emons, Köln, S 123
14.
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Zurück zum Zitat Schmidt K (2005) Franz Vonessen (1892–1970). In: Deres T (Hrsg) Krank, gesund: 2000 Jahre Krankheit und Gesundheit in Köln. Verlag des Kölnischen Stadtmuseums, Köln, S 296–297 Schmidt K (2005) Franz Vonessen (1892–1970). In: Deres T (Hrsg) Krank, gesund: 2000 Jahre Krankheit und Gesundheit in Köln. Verlag des Kölnischen Stadtmuseums, Köln, S 296–297
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Zurück zum Zitat Landesarchiv Duisburg, NW 1048–33 Nr 871 Landesarchiv Duisburg, NW 1048–33 Nr 871
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Zurück zum Zitat Universitätsbibliothek Köln, Lesesaal Historische Sammlungen, Zugang 9 Nr 1197 Universitätsbibliothek Köln, Lesesaal Historische Sammlungen, Zugang 9 Nr 1197
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Zurück zum Zitat Universitätsbibliothek Köln, Lesesaal Historische Sammlungen, Zugang 67 Nr 1082 Universitätsbibliothek Köln, Lesesaal Historische Sammlungen, Zugang 67 Nr 1082
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Zurück zum Zitat Universitätsbibliothek Köln, Lesesaal Historische Sammlungen, Zugang 675 Nr 560a Universitätsbibliothek Köln, Lesesaal Historische Sammlungen, Zugang 675 Nr 560a
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Zurück zum Zitat Mallach HJ (Hrsg) (1996) Geschichte der gerichtlichen Medizin im deutschsprachigen Raum. Schmidt-Römhild, Lübeck, S 297 Mallach HJ (Hrsg) (1996) Geschichte der gerichtlichen Medizin im deutschsprachigen Raum. Schmidt-Römhild, Lübeck, S 297
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Zurück zum Zitat Wagner (1971) Rede von Herrn Universitätskanzler Dr. Wolfgang Wagner. In: Dotzauer G (Hrsg) Übergabe und Einweihung des Neubaus des Instituts für Gerichtliche Medizin der Universität zu Köln. Festvorträge, Liste der Publikationen 1936–1971. Selbstdruck, Köln Wagner (1971) Rede von Herrn Universitätskanzler Dr. Wolfgang Wagner. In: Dotzauer G (Hrsg) Übergabe und Einweihung des Neubaus des Instituts für Gerichtliche Medizin der Universität zu Köln. Festvorträge, Liste der Publikationen 1936–1971. Selbstdruck, Köln
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Zurück zum Zitat Universitätsbibliothek Köln, Lesesaal Historische Sammlungen, Zugang 67 Nr 7 Universitätsbibliothek Köln, Lesesaal Historische Sammlungen, Zugang 67 Nr 7
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Zurück zum Zitat Universitätsbibliothek Köln, Lesesaal Historische Sammlungen, Zugang 9 Nr. 2400 Universitätsbibliothek Köln, Lesesaal Historische Sammlungen, Zugang 9 Nr. 2400
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Zurück zum Zitat Schwerd W (1969) Begründung zur Änderung der Fachbezeichnung „Gerichtliche Medizin“ in „Rechtsmedizin“. Dtsch Z Gesamte Gerichtl Med 65:61–64PubMed Schwerd W (1969) Begründung zur Änderung der Fachbezeichnung „Gerichtliche Medizin“ in „Rechtsmedizin“. Dtsch Z Gesamte Gerichtl Med 65:61–64PubMed
Metadaten
Titel
Über die Anfänge der Rechtsmedizin an der Universität zu Köln
Zur Entstehungsgeschichte des Instituts für Rechtsmedizin am Kölner Melatengürtel
verfasst von
Arifa Hesso, M. A.
Prof. Dr. med. Markus A. Rothschild
Publikationsdatum
23.04.2021
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Rechtsmedizin / Ausgabe 6/2021
Print ISSN: 0937-9819
Elektronische ISSN: 1434-5196
DOI
https://doi.org/10.1007/s00194-021-00477-6

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