Die verschärften Datenschutzregulierungen durch die 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) reißen Löcher in das bisher dichte Datennetz der Unfallchirurgen. Das TraumaRegister DGU® weist immer weniger Behandlungsverläufe von Schwerverletzten auf, obwohl sie behandelt wurden. Der DSGVO geschuldet gibt es erhebliche formale und inhaltliche Unsicherheiten und Hürden, wenn Unfallchirurgen das Einverständnis der Patienten für die Aufnahme von Versorgungsdaten in das Register einholen wollen, um der Forderung zur externen Qualitätssicherung nachzukommen.
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