Zusammenfassung
Die Umsetzung der Therapiebegrenzung unter Berücksichtigung klar vorgegebener Kernaspekte, die individuell erweitert oder modifiziert werden können, soll bewirken, dass auch nach einer Therapiezieländerung der Patient in der letzten Lebensphase die bestmögliche Behandlung und Betreuung erhält. Hierzu sollen alle dann nicht mehr medizinisch indizierten Therapiemaßnahmen unterbleiben, die apparative Überwachung auf ein Minimum reduziert werden und dem Patienten und der Familie letztmalige Begegnungen und Abschiednahme ermöglicht werden. Medikamentös werden zur Symptomkontrolle im Sinne der Palliativmedizin im wesentlichen Analgetika und Anxiolytika verabreicht.
Die große Variabilität der intensivmedizinischen Behandlung am Lebensende beruht u. a. auf unterschiedlichen Einschätzungen bezüglich des Verlaufs der Erkrankung und der Prognose, auf Konflikten im behandelnden Team selbst oder zwischen Team und Familie, aber auch auf unterschiedlichen weltanschaulichen oder religiösen Überzeugungen, Furcht vor juristischen Konsequenzen und Auseinandersetzungen, auf Unsicherheiten bezüglich der entsprechenden rechtlichen Bestimmungen oder aber unterschiedlichen ethischen Grundhaltungen. Voraussetzung für eine optimierte Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen in der Intensivmedizin sind neben umfassenden Kenntnissen der Behandlung am Lebensende eine gute Teamarbeit unter Einbeziehung anderer Disziplinen und Berufsgruppen und eine gute Schulung bezüglich Kommunikation sowie bezüglich juristischer und ethischer Grundlagen.