Erschienen in:
22.12.2017 | Originalarbeit
Umsetzung von Mindestanforderungen für Prognosegutachten in der Praxis
Empirische Validierung unter Berücksichtigung der Rückfallquoten
verfasst von:
Maximilian Wertz, M.Sc., Prof. Dr. Helmut Kury, PD Dr. Martin Rettenberger
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 1/2018
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Zusammenfassung
Kriminalprognostische Gutachten über Gewalt- und Sexualstraftäter stehen zunehmend im öffentlichen und im gesellschaftspolitischen Fokus und sehen sich einer intensiveren Diskussion hinsichtlich ihrer Qualität ausgesetzt. Die Durchsicht der Forschungsliteratur zeigt, dass sich zahlreiche Hinweise auf eine heterogene Gutachtenqualität finden lassen. Seit der Veröffentlichung von Mindestanforderungen für Prognosegutachten einer interdisziplinären Arbeitsgruppe liegen bislang keine empirischen Belege darüber vor, ob und in welcher Form diese auch in der Praxis umgesetzt werden. Anhand eines Erhebungsbogens wurde die Einhaltung dieser Mindestanforderungen für Prognosegutachten von Gewalt- und Sexualstraftätern aus der Justizvollzugsanstalt Freiburg und der Abteilung für Forensische Psychiatrie der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Ludwig-Maximilians-Universität München (N = 502) der Erstellungszeiträume von 1999 bis 2002 und von 2008 bis 2011 in Abhängigkeit von der Profession bzw. Institutsangebundenheit der Sachverständigen, der Prognoserichtung, der Fragestellung, der Anlassdelikte sowie im zeitlichen Verlauf vor bzw. nach der Veröffentlichung der Mindestanforderungen analysiert. Darauf aufbauend wurden die günstig gerichteten Prognosegutachten anhand der prognostischen Trefferquoten laut Bundeszentralregisterauszug (Stand Juni 2016) validiert und in Kontext mit der Einhaltung der formulierten Mindestanforderungen gesetzt. Es zeigte sich zusammenfassend, dass die Mindestanforderungen im Gegensatz zur universitären Institution in der externen gutachterlichen Praxis nur teilweise berücksichtigt werden. Die Einhaltung der Mindestanforderungen stand dabei in einem positiven Zusammenhang mit der prognostischen Trefferquote günstig gerichteter Prognosegutachten laut Bundeszentralregister. Dies spricht für einen weiteren Handlungsbedarf im Hinblick auf die gutachterliche Qualitätssicherung.