Erschienen in:
14.05.2018 | Luftschadstoffe | Leitthema
Umweltzonen in Deutschland
Probates Mittel zur Einhaltung geltender Luftqualitätsstandards?
verfasst von:
Dr. Josef Cyrys, H.-Erich Wichmann, Regina Rückerl, Annette Peters
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 6/2018
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Zusammenfassung
Umweltzonen (UWZ) wurden als Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität eingeführt. In Deutschland sind derzeit 58 Umweltzonen eingerichtet (Stand Februar 2018), die sich aber speziell in ihrer Größe deutlich unterscheiden.
Die Wirksamkeit von Umweltzonen wurde sowohl in zahlreichen Modellrechnungen als auch anhand von PM10-Feinstaub (PM10: Partikel, die einen definierten größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 μm eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist) und Stickstoffdioxid (NO2)-Immissionsdaten untersucht. Die Analysen zeigen einen klaren Trend. So ist bei ausreichender Größe der Umweltzone und Gültigkeit der strengsten Schadstoffgruppe ein Rückgang der PM10-Konzentrationen um 5–10 % nachweisbar, an verkehrsbelasteten Messstationen teilweise auch um über 10 %. Der maßgebliche Grund für die Einführung der ab 2005 geltenden PM10-Grenzwerte war die gesundheitsschädigende Wirkung von Feinstaub auf die respiratorische und kardiovaskuläre Morbidität und Mortalität.
Als Hauptverursacher hierfür ist der Kraftfahrzeug(Kfz)-Verkehr und insbesondere der emittierte Dieselruß anzusehen. Deshalb spielt für die Festlegung der Schadstoffklassen der Umweltzonen das Vorhandensein von Rußfiltern bei Dieselfahrzeugen eine wichtige Rolle.
Leider stützt sich aber die „Erfolgskontrolle“ auf PM10-Feinstaub, dessen Gesamtfraktion lediglich einen relativ kleinen Anteil hochtoxischer Partikel aus Verbrennungsmotoren enthält. Zielführender wäre die Analyse der Luftschadstoffe, die spezifischer für den Kfz-Verkehr sind (zum Beispiel elementarer Kohlenstoff, ultrafeine Partikel, PM2.5-Feinstaub (PM2,5: Partikel, die einen definierten größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 2,5 μm eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist) Feinstaub). Bei „leistungsfähigen“ Umweltzonen wurde für diese Schadstoffe eine deutlich stärkere Reduzierung gezeigt. Das bedeutet gleichzeitig, dass der Vorteil der Umweltzonen für die Gesundheit erheblich größer ist, als sich dies an der Reduktion von PM10-Feinstaub ablesen lässt.
Da es sich bei den Plaketten für Umweltzonen faktisch um Feinstaubplaketten handelt, ist es nicht überraschend, dass die Einführung von Umweltzonen zu keiner nachweisbaren Verringerung der NO2-Immission geführt hat.