Ist der von einem Zahnarzt hergestellte und eingegliederte Zahnersatz nicht vollständig unbrauchbar, darf der Patient die für die Prothetik vorgesehene Rechung nicht kürzen. Diese gängige Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem Urteil noch einmal bestätigt. …
Anzeige
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugang zu diesem Inhalt zu erhalten