Anhand eines Fallbeispiels soll gezeigt werden, dass eine plötzliche und bedrohliche Veränderung der sozialen Stellung zu einer sehr komplexen Symptomatik, bestehend aus Hyperreagibilität, intrusiven und konstriktiven Symptomen (klassische Trias der Traumafolgeerkrankungen), vor allem aber auch zu einer erheblichen dissoziativen Problematik führen kann. Aufgrund der Phänomenologie und auch aufgrund des Zeitkriteriums ist in diesem Fall die Diagnose „posttraumatische Belastungsstörung“ zu stellen (
Ballenger 2000); dies ist auch durch die erweiterte Definition des Traumabegriffs in der
International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems- (ICD-)10 möglich. …