Erschienen in:
21.04.2016 | Blitzlicht
Ungläubige Therapeuten
verfasst von:
Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 2/2016
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Auszug
Die externe Begutachtung von Strafgefangenen in Kriminaltherapie oder von Maßregelvollzugspatienten hat den juristischen Zweck, dem Gericht eine fundierte Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob die Freiheitsentziehung weiter erforderlich ist und ob eine angemessene Behandlung des Verurteilten stattfindet. Sie ist für die behandelnden Einrichtungen zugleich eine oftmals kostenlose Dienstleistung der Supervision und externen Therapieverlaufsbeurteilung. Man könnte sich mit der Meinung des externen Kollegen auseinandersetzen, nachprüfen, woher diskrepante Sichtweisen resultieren, Anregungen aufgreifen, ja sogar miteinander sprechen. Bisweilen wird dies von den behandelnden Einrichtungen selbstbewusst auch so gesehen: das Gutachten als positiver, das eigene Spektrum erweiternder Beitrag, auch wenn man in diversen Punkten nicht übereinstimmt. …