Erschienen in:
28.08.2018 | Somnologie | Übersichten
Unterkieferprotrusionsschienen bei schlafbezogenen Atmungsstörungen
Konsensuspapier der Nordrhein-Westfälischen Gesellschaft für Schlafmedizin
verfasst von:
Dr. med. dent. Alexander Meyer, Kurt Rasche, Winfried Hohenhorst, Andreas Ostrowsky, Manfred Pelser, Winfried Randerath
Erschienen in:
Somnologie
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Ausgabe 4/2018
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Zusammenfassung
Die Standardtherapie obstruktiver schlafbezogener Atmungsstörungen (oSBAS) ist die kontinuierliche Positivdruckatmung („continuous positive airway pressure“, CPAP, automatisches CPAP, APAP). Unterkieferprotrusionsschienen (UPS) können bei leichter bis mittelschwerer obstruktiver Schlafapnoe (AHI ≤ 30/h) alternativ zur CPAP/APAP-Therapie eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere bei Patienten mit einem Body-Mass-Index unter 30 kg/m2 und lageabhängiger Schlafapnoe.
Bei einem höheren AHI bzw. einem höheren BMI können Unterkieferprotrusionsschienen erwogen werden, falls die Positivdrucktherapie trotz Ausschöpfung aller unterstützenden Maßnahmen nicht eingesetzt werden kann.
Während die CPAP-Therapie durch den Schlafmediziner in der Regel unmittelbar nach Diagnosestellung eingeleitet wird, werden UPS durch einen schlafmedizinisch qualifizierten Zahnarzt/Kieferorthopäden in einem zeitlich, örtlich und personell abgegrenzten Umfeld angefertigt. Obwohl die Indikationen für UPS in der Behandlung der oSBAS mittlerweile klar definiert sind, gibt es bisher keine detaillierten und konsentierten Handlungsempfehlungen für die Kooperation zwischen Schlaf- und Zahnmedizinern in dieser Situation. Das Ziel dieses Konsensuspapiers ist es daher, Grundlagen für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zunächst in Nordrhein-Westfalen/Deutschland zu schaffen.