Erschienen in:
26.10.2020 | Praxis konkret
"Unzeitgebühr" gilt auch, wenn Patienten das Arzt-Handy anrufen
verfasst von:
Martin Wortmann
Erschienen in:
Pädiatrie
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Ausgabe 5/2020
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Auszug
In heiklen Fällen geben manche Ärzte schon mal eine Handynummer heraus, damit Patienten sich bei Problemen auch außerhalb der regulären Sprechzeiten melden können. Wenn Patienten das dann auch in Anspruch nehmen, dürfen Ärzte die "Unzeitgebühr" abrechnen. Das hat jetzt der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel entschieden (Az.: B 6 KA 13/19 R). Ein Geschäftsmodell sollten Ärzte daraus allerdings nicht machen. …