18.02.2025 | Ureterorenoskopie | CME-Kurs
Organerhaltende Therapien beim Urothelkarzinom des oberen Harntrakts
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Das Urothelkarzinom des oberen Harntrakts ist zwar selten, jedoch nimmt die Inzidenz in westlichen Ländern aktuell zu. Die radikale Nephroureterektomie galt lange Zeit als Standardbehandlung, kann allerdings zu chronischer Niereninsuffizienz bis hin zur Dialyse führen, weshalb in jüngster Zeit eine organerhaltende Therapie bei ausgewählten Patienten mit Low-risk-Tumoren empfohlen wird. Die Auswahl der Therapie hängt von Tumorcharakteristika, Begleiterkrankungen und individuellen Risikofaktoren ab. Chirurgische Optionen für die Organerhaltung umfassen die Ureterorenoskopie (URS), die perkutane Therapie und die Harnleiterteilresektion. Die URS ist die am häufigsten angewandte Methode zum Organerhalt. Photodynamische Diagnostik (PDD) und NBI („narrow band imaging“) können potenziell auch im oberen Harntrakt zur Tumorerkennung eingesetzt werden. Konservative Optionen wie die topische Therapie mit Mitomycin C oder Bacillus Calmette-Guérin und systemische Therapien sind ebenfalls möglich.
Nach Absolvieren dieser Fortbildungseinheit können Sie …
- die Indikation zur organerhaltenden Therapie des Urothelkarzinoms des oberen Harntrakts benennen.
- die chirurgischen Optionen des Organerhalts beim Urothelkarzinoms des oberen Harntrakts benennen.
- die Besonderheiten der verschiedenen chirurgischen Therapieoptionen verstehen.
- die verschiedenen konservativen Therapieoptionen einordnen.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].