Erschienen in:
01.02.2018 | Kasuistiken
Vaterschaftstest: ein „Standard“-Triofall?
verfasst von:
J. Tschoche, S. Lutz-Bonengel, K. Anslinger
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 1/2018
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Zusammenfassung
Triofälle (Kindsmutter, Kind und Putativvater) stellen im Rahmen der Abstammungsbegutachtung in der Regel Standardfälle dar. Im vorliegenden Beispiel mussten jedoch zur Abklärung möglicher Mutationsereignisse, die sich nicht durch Ein- oder Zweischrittmutationen erklären lassen, über die autosomalen Routineuntersuchungen hinaus, weitere Analysen durchgeführt werden. Dazu gehörten die Verifizierung der autosomalen Analyseergebnisse mit einem anderen Kit, die Sequenzierung eines Locus sowie die X‑chromosomale Analyse der 3 Personen. Erst dann konnte dieser Triofall mit dem Ergebnis „Vaterschaft praktisch erwiesen“ abgeschlossen werden.