Zusammenfassung
Sexueller Missbrauch ist nach rechtlicher Definition (§ 176 StGB) eine sexuelle Handlung, vorgenommen an einer Person unter 14 Jahren (Kind). Geahndet werden sowohl Handlungen, die ein Täter am Kind vornimmt als auch der Täter an sich von dem Kind vornehmen lässt. Das Einwirken auf das Kind durch Zeigen pornografischer Abbildungen, durch Abspielen von Tonträgern pornografischen Inhalts oder durch entsprechende Reden wird ebenfalls bestraft. Der „schwere sexuelle Missbrauch von Kindern“ wird in § 176a StGB mit verschiedenen Varianten definiert: Vollzug des Beischlafs oder ähnliche, mit dem Eindringen in den Körper des Kindes verbundene, sexuelle Handlungen; eine gemeinschaftliche Tatbegehung von mehreren Personen; die Herbeiführung der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung. Nach § 176b StGB wird der sexuelle Missbrauch von Kindern mit Todesfolge gesondert verfolgt.