Erschienen in:
01.03.2018 | Berufspolitik
Vergleichsportal: Hinweis auf Provisionen muss sein
verfasst von:
Andrea Schannath
Erschienen in:
Deutsche Dermatologie
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Ausgabe 3/2018
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Auszug
BERLIN — Das Landgericht (LG) Berlin hat entschieden, dass ein Augenlaser-Vergleichsportal verpflichtet ist, in der Werbung auf etwaige Provisionsvereinbarungen zwischen Ärzten und Portalbetreibern hinzuweisen. Folgender Sachverhalt lag vor: Ein Preisvergleichsportal für augenärztliche Leistungen warb damit, dass es „Top Ärzte mit günstigen Preisen“ im vom Nutzer eingegebenen Ort vergleichen könne. Es erstellte auch das jeweilige Ärzteprofil. …