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Erschienen in: Der Deutsche Dermatologe 3/2018

01.03.2018 | Berufspolitik

Vergleichsportal: Hinweis auf Provisionen muss sein

verfasst von: Andrea Schannath

Erschienen in: Deutsche Dermatologie | Ausgabe 3/2018

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Auszug

BERLIN — Das Landgericht (LG) Berlin hat entschieden, dass ein Augenlaser-Vergleichsportal verpflichtet ist, in der Werbung auf etwaige Provisionsvereinbarungen zwischen Ärzten und Portalbetreibern hinzuweisen. Folgender Sachverhalt lag vor: Ein Preisvergleichsportal für augenärztliche Leistungen warb damit, dass es „Top Ärzte mit günstigen Preisen“ im vom Nutzer eingegebenen Ort vergleichen könne. Es erstellte auch das jeweilige Ärzteprofil. …
Literatur
Metadaten
Titel
Vergleichsportal: Hinweis auf Provisionen muss sein
verfasst von
Andrea Schannath
Publikationsdatum
01.03.2018
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Deutsche Dermatologie / Ausgabe 3/2018
Print ISSN: 2731-7692
Elektronische ISSN: 2731-7706
DOI
https://doi.org/10.1007/s15011-018-1830-5

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