Erschienen in:
01.11.2018 | Berufspolitik
Vergütung für Lehrärzte ist steuerpflichtig
verfasst von:
Andrea Schannath
Erschienen in:
Deutsche Dermatologie
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Ausgabe 11/2018
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Auszug
KIEL — Lehrärzte, die in ihren Praxen Medizinstudierende im praktischen Jahr ausbilden, müssen die dafür erhaltene Vergütung versteuern. Das hat das schleswig-holsteinische Finanzgericht (FG) entschieden. Denn diese Vergütung fällt nicht unter die Regelung des § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und ist daher nicht steuerfrei wie die Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten zum Beispiel als Übungsleiter, Ausbilder oder Erzieher. …