Erschienen in:
01.05.2006 | CME Weiterbildung • Zertifizierte Fortbildung
Verkehrsophthalmologie
Fahreignungsbegutachtung im Straßenverkehr
verfasst von:
Prof. Dr. Dr. B. Lachenmayr
Erschienen in:
Die Ophthalmologie
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Ausgabe 5/2006
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Zusammenfassung
Die Fahreignungsbegutachtung für den Straßenverkehr ist ein wichtiger Teil der augenärztlichen Tätigkeit. Sie dient einerseits der Fürsorgepflicht des Augenarztes für seine Patienten, und sie erhöht andererseits die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr. Im Rahmen der augenärztlichen Fahreignungsbegutachtung müssen Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungssehvermögen und Blendempfindlichkeit, Stellung und Motilität, Farbensehen sowie der klinische Befund (brechende Medien, Augenhintergrund) beurteilt werden. Sind Sehhilfen erforderlich, sollten sie verkehrsgerecht gestaltet werden. In Einzelfällen müssen Auflagen und Beschränkungen verhängt werden, die einen entsprechenden Eintrag in der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Die Prüfung der verkehrsrelevanten Sehfunktionen hat mit standardisierten Prüfverfahren zu erfolgen, die den Empfehlungen von DOG und BVA entsprechen. Nach Lektüre dieses Beitrags hat der Leser eine aktuelle Übersicht über die Fahreignungsbegutachtung im Straßenverkehr und ist in der Lage, Führerscheingutachten korrekt zu erstellen.